Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

28.10.2016

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie(BT-Drs. 18/10084) von Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. 

Atypische Beschäftigung manifestiert sich in der Fleischindustrie; freiwilliger Selbstverpflichtung einiger Unternehmen zum Trotz: Niedriglohn, Arbeitsverdichtung, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertragsmissbrauch sind an der Tagesordnung.

2015 waren im Wirtschaftszweig »Schlachten und Fleischverarbeitung« 153.000 sozialversichungspflichtig Beschäftigte und 27.000 ausschließlich Minijobbende tätig. Während Vollzeit seit 2007 rückläufig ist (- 8 Prozent), hat sich der Teilzeit-Anteil im gleichen Zeitraum verdoppelt (+ 118 Prozent).  Das durchschnittliche Monatsentgelt der Kernerwerbstätigen lag bei 1.977 EUR, wobei Frauen mit 1.736 EUR unter und Männer mit 2.183 EUR über der Niedriglohnschwelle von 1.850 EUR (60 Prozent vom Durchschnittslohn in der Gesamtwirtschaft; 3.084 EUR) liegen. Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich lag 2014 in der Branche bei 41 Prozent; fast doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft bei 22 Prozent.

Das Arbeitsvolumen ist in den vergangenen zehn Jahren entsprechend rückläufiger Vollzeit um 8,7 Prozent gesunken. Parallel ist die Anzahl der Kernerwerbstätigen insgesamt und die Anzahl der Fleisch verarbeitenden Betriebe rückläufig, obwohl sowohl die Schlachtungen als auch der Fleischanfall in Tonnen aufgrund des gestiegenen Verbrauchs von Fleisch in Deutschland deutlich zugenommen haben.

2015 wurden bundesweit 171 Ordnungswidrigkeitenverfahren und 256 Strafverfahren eingeleitet. Gründe dafür waren sowohl Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von Arbeitszeiten, Nichteinhaltung vorgeschriebener Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag aber auch fehlende Anmeldungen beim Zoll, wenn Ver- oder Entleiher Sitz im Ausland hat bis hin zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung vom Ver- oder Entleiher.

Anmerkung: Eine Ausweisung nach Festanstellung und Werkverträgen ist der Bundesregierung für die Wirtschaftskategorie »Schlachten und Fleischverarbeitung« ebenso unmöglich wie die Ausweisung der in dieser Branche durch Arbeitnehmerüberlassung beschäftigten Leiharbeiter/innen. 

 

Dazu erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Ein sinkendes Arbeitsvolumen bei gleichzeitig steigender Produktion schreit nach Arbeitsverdichtung. In der Fleischindustrie wird der Profit einiger Weniger deutlich auf dem Rücken der Beschäftigten erwirtschaftet. Im wahrsten Sinne des Wortes, denn bei den Tonnen von Fleisch ist klar, dass es sich um körperliche Schwerstarbeit handelt. Darüber hinaus gab es In der Fleischindustrie allein 2015 mehr Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz als Arbeitstage im Jahr. Die Bundesregierung kennt ihre ‚Schweinepriester‘ ganz genau. Aber dort, wo das Problem illegaler Arbeitnehmerüberlassung mit am größten ist, schaut sie einfach nicht so genau hin und hat keine Erkenntnisse. Im Trüben zu fischen ist das eine, trotzdem die Neuregelung zu Leiharbeit durch den Bundestag zu peitschen das andere. Das ist schockierend.“

 

Die 48-seitige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung, sowie die Ergebnisse im Einzelnen, finden Sie hier: Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie