Arbeitslosigkeit wird immer weiter in Stein gemeißelt
29.01.2014Im Landkreis Hameln-Pyrmont sind 7 von 10
arbeitslosen Menschen im Hartz-IV-Bezug
Immer mehr Menschen landen bei Arbeitslosigkeit laut
einer aktuellen Studie direkt im Hartz IV Bezug. Mehr als zwei Drittel aller
Menschen ohne Arbeit waren in Deutschland im Dezember 2013 auf Hartz IV
angewiesen, nur noch jeder Dritte erhält das reguläre Arbeitslosengeld I, wie
die Universität Duisburg-Essen am Dienstag bei der Vorstellung einer Studie
mitteilte. Seit 2005 ist laut Studie der Hartz-IV-Anteil bundesweit von 57 auf
jetzt 67 Prozent gestiegen.
„Noch beunruhigender sind die Zahlen für Hameln-Pyrmont"
so die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann. „Bei uns im Landkreis sind bei
den von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen 71% im Hartz-IV-Bezug. Das System
Hartz IV hilft somit nicht gegen Arbeitslosigkeit sondern zementiert sie. Die
Menschen sind entweder dauerhaft arbeitslos oder sie komme aus so schlecht
bezahlten Jobs in die Arbeitslosigkeit, dass sie direkt Hartz-IV beziehen."
Von eine Absicherung über Arbeitslosengeld ist somit in
den meisten Fällen nicht mehr zu reden. Hartz-IV fungiert nur noch als Fürsorge
für die „Kunden" der Job-Center, die von einer Maßnahme in die andere geschickt
werden aber von einer realen Vermittlung in einen
sozialversicherungspflichtigen Job scheinbar weit entfernt sind. Auch der
Mindestlohn, den die große Koalition einführen möchte, ist da nur ein Tropfen
auf den heißen Stein.
Er verfehlt laut einer aktuellen Studie der
Hans-Böckler-Stiftung seine Wirkung, durch die zahlreichen Aufweichungen und
Ausnahmen. Von den insgesamt 5 Mio. Menschen, die momentan für einen
Stundenlohn unter 8,50€ arbeiten, würden zirka 2 Mio. nicht vom geplanten
Mindestlohn profitieren.
"Die Große Koalition betreibt mit ihrem Mindestlohn nur
Augenwischerei. Den Menschen bringt diese nur zu kleinen Teilen etwas. So kann
es nicht weiter gehen. Die Menschen sind mit einem Schicksal konfrontiert,
welches ihnen vom System auferlegt wird. Die Hartz-Gesetze sind ein großer
Fehler gewesen. Damit wurden den Arbeitgebern eine Vielzahl an Möglichkeiten
gegeben Menschen zu Niedriglöhnen zu beschäftigen. Die Arbeitgeber nutze diese
gesetzlichen Möglichkeiten aus um keinen Wettbewerbsnachteil zu haben.
Wettbewerb darf aber andererseits nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Kein
Wettbewerb über die Höhe der Löhne. Somit ist die Regierung in der Pflicht zu
handeln und diesen Fehler, der das System selber ist, zu beheben" so Krellmann
weiter.