Befristete Teilzeit
29.05.2018Übergroße Mehrheit hat nichts vom Recht auf befristete Teilzeit
Aus der folgenden statistischen Auswertung geht hervor, dass bundesweit insgesamt jeder vierte Beschäftigte (26,6%), jede fünfte weibliche Beschäftigte (20,3%) und jede dritte männliche (33,2%) Beschäftigte vom Recht auf befristete Teilzeit Gebrauch machen kann
Schriftliche Frage an die Bundesregierung