Bundesregierung plant Verschlechterungen bei Leiharbeit und Werkverträgen

19.05.2016

Klaus und Jutta

An die SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag:

Nach monatelangem Hin und Her liegt jetzt der Referentenentwurf zu Leiharbeit und Werkverträgen vor. Wir sind über den Inhalt dieses Referentenentwurfes zutiefst erschrocken. Es ist unsere feste Überzeugung, insbesondere nach Beratung mit arbeitsrechtlich versierten Juristinnen und Juristen, dass die geplante Reform zu einer deutlichen Verschlechterung des Status Quo für die Beschäftigten führen wird:

(1) Der dauerhafte Einsatz von immer neuen Leiharbeitskräften auf dem gleichen Arbeitsplatz im Entleihbetrieb wird legitimiert und damit die Spaltung der Belegschaften und Lohndumping strukturell verstetigt.

(2) Scheinwerkverträge werden weniger riskant, da das geplante Widerspruchsrecht zu einer faktischen Sanktionsfreiheit der Arbeitgeber bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung führen wird.

(3) Der Einsatz von Arbeitnehmergruppen mit eigenem Führungspersonal soll anders als bisher nicht mehr als Arbeitnehmerüberlassung (mit Equal-Pay-Anspruch) gelten, auch wenn im Hintergrund die Weisungen des Entleihers maßgeblich sind.

Liebe SPD-Kollegin, lieber SPD-Kollege, wir schreiben dir diesen Brief nicht nur als Abgeordnete, sondern auch als langjährige Gewerkschafter. Wir bitten dich noch einmal zu prüfen, ob das wirklich so gewollt ist, wie es gegenwärtig im Referentenentwurf steht. Auch wir wissen, dass die Probleme der Leiharbeit und bei Werkverträgen mit eurem Koalitionspartner schwer zu lösen sind. Aber eine Verschlechterung der Rechtslage war doch im Koalitionsvertrag nicht geplant.
Das Gesetz ist nicht akzeptabel.

Jutta Krellmann & Klaus Ernst

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