DIE LINKE. Niedersachsen erklärt sich mit den Streikenden im Einzelhandel solidarisch
13.02.2014Die von Ver.di Bremen und Niedersachsen
geführten Tarifverhandlungen im Einzelhandel scheiterten Ende Januar, da die Arbeitgeber
tarifvertraglich festgelegte Ausnahmen vom Mindestlohn fordern. Auf ihrem
niedersächsischen Landesparteitag in Goslar nahm DIE LINKE den Antrag der
Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann, die Beschäftigten im Einzelhandel beim
Tarifkampf zu unterstützen, einstimmig an.
Die Delegierten hatten sich
damit für eine solidarische Unterstützung der Streikenden im Einzelhandel
Bremen und Niedersachsen sowie deren Gewerkschaft ver.di ausgesprochen. Es soll
nicht nur bei einem Lippenbekenntnis bleiben, sondern auch durch aktive
Unterstützung auf allen Ebenen gelebt werden, so der Antrag der Abgeordneten
und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Jutta
Krellmann.
In der
Tarifauseinandersetzung kam es bisher zu keinem Ergebnis, da der Arbeitgeberverband
im Tarifvertrag festgeschriebene Ausnahme-regelungen zum gesetzlichen
Mindestlohn von 8,50 Euro gefordert hatte. Darauf hin hat ver.di die
Verhandlungen abgebrochen.
„Solchen
Strategien wie hier vom Arbeitgeberverband, die auf Armutslöhne und prekäre
Jobs setzen, müssen endlich auch von der Politik die rote Karte gezeigt
bekommen. Es ist unverantwortlich, dass in der Bundesregierung immer wieder
über Ausnahmen für eine ohnehin zu niedrige Lohnuntergrenze von 8,50 Euro
diskutiert wird. Damit wird die Dumping-Mafia in der deutschen Wirtschaft ermuntert,
mit Extremforderungen Tarifverhandlungen platzen zu lassen. Dem muss entgegen
getreten werden. Dieses sind Kampfansagen nicht nur gegenüber den Beschäftigten,
sondern auch gegenüber allen Steuer-zahlerinnen und Steuerzahler. Die sollen
nämlich weiterhin mit Hartz-IV-Aufstockungen für die Beschäftigten die hohen
Gewinne der Handelsunternehmen subventionieren," so Krellmann weiter.
Aus dem
Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD geht im Punkto Planungen
zum Mindestlohn hervor, dass Tarifverträge den gesetzlichen Mindestlohn unter
bestimmten Kriterien für einen Zeitraum bis Ende 2016 unterschreiten könnten. Dies
soll nicht nur für bestehende Tarifverträge, sondern auch für neue
Tarifabschlüsse gelten.