DIE LINKE. Niedersachsen erklärt sich mit den Streikenden im Einzelhandel solidarisch

13.02.2014

Die von Ver.di Bremen und Niedersachsen geführten Tarifverhandlungen im Einzelhandel scheiterten Ende Januar, da die Arbeitgeber tarifvertraglich festgelegte Ausnahmen vom Mindestlohn fordern. Auf ihrem niedersächsischen Landesparteitag in Goslar nahm DIE LINKE den Antrag der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann, die Beschäftigten im Einzelhandel beim Tarifkampf zu unterstützen, einstimmig an.

Die Delegierten hatten sich damit für eine solidarische Unterstützung der Streikenden im Einzelhandel Bremen und Niedersachsen sowie deren Gewerkschaft ver.di ausgesprochen. Es soll nicht nur bei einem Lippenbekenntnis bleiben, sondern auch durch aktive Unterstützung auf allen Ebenen gelebt werden, so der Antrag der Abgeordneten und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Jutta Krellmann.

In der Tarifauseinandersetzung kam es bisher zu keinem Ergebnis, da der Arbeitgeberverband im Tarifvertrag festgeschriebene Ausnahme-regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro gefordert hatte. Darauf hin hat ver.di die Verhandlungen abgebrochen.

„Solchen Strategien wie hier vom Arbeitgeberverband, die auf Armutslöhne und prekäre Jobs setzen, müssen endlich auch von der Politik die rote Karte gezeigt bekommen. Es ist unverantwortlich, dass in der Bundesregierung immer wieder über Ausnahmen für eine ohnehin zu niedrige Lohnuntergrenze von 8,50 Euro diskutiert wird. Damit wird die Dumping-Mafia in der deutschen Wirtschaft ermuntert, mit Extremforderungen Tarifverhandlungen platzen zu lassen. Dem muss entgegen getreten werden. Dieses sind Kampfansagen nicht nur gegenüber den Beschäftigten, sondern auch gegenüber allen Steuer-zahlerinnen und Steuerzahler. Die sollen nämlich weiterhin mit Hartz-IV-Aufstockungen für die Beschäftigten die hohen Gewinne der Handelsunternehmen subventionieren," so Krellmann weiter.

Aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD geht im Punkto Planungen zum Mindestlohn hervor, dass Tarifverträge den gesetzlichen Mindestlohn unter bestimmten Kriterien für einen Zeitraum bis Ende 2016 unterschreiten könnten. Dies soll nicht nur für bestehende Tarifverträge, sondern auch für neue Tarifabschlüsse gelten.