Fleischindustrie: Arbeitsbedingungen werden kaum kontrolliert

15.07.2019

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Arbeit und Gesundheit in der Fleischindustrie“ (Drs. 19/10823) von Jutta Krellmann u.a., Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Zusammenfassung:
In der Fleischindustrie gelten verschiedene Gesetze und Bestimmungen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Allerdings wird deren Einhaltung kaum kontrolliert. Die Anzahl der Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat sich seit 2009 mehr als halbiert (Rückgang um 60 Prozent).

Von 2009 bis 2018 sind die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren (OWi-Verfahren) in der Fleischindustrie um 80 Prozent und die erledigten OWi-Verfahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Die Anzahl der eingeleiteten OWi-Verfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz sind von 2014 bis 2017 von 9 auf 20 Prozent angestiegen, die erledigten OWi-Verfahren von einem auf 15. Wurde ein OWi-Verfahren 2015 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet, waren es 14 im Jahr 2018; 2015 wurden 0 erledigt, 2018 waren es 10. Die Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren ist im selben Zeitraum relativ konstant geblieben (von 276 auf 281), die Anzahl der erledigten Strafverfahren um 8 Prozent angestiegen.

Die Anzahl der Unbedenklichkeitsbescheinigungen, mit der sich Unternehmen von der Nachunternehmerhaftung befreien können, ist von 2015 auf 2018 um knapp 90 Prozent angestiegen. Wobei das neue Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischindustrie erst seit Juli 2017 gilt.

Dem Robert Koch-Institut (RKI) sind einzelne Fälle von an Tuberkulose erkrankten Beschäftigten in der Fleischindustrie bekannt. Zu einem Geschehen in Niedersachsen wird demnächst ein Beitrag des RKI erscheinen. Das Tuberkulose-Risiko ist für bestimmte gesellschaftliche Gruppen wie Obdachlosen und von Armut Betroffene erhöht. Die Verbesserung der Wohnsituation ist bislang nicht Bestandteil der Selbstverpflichtung der Fleischindustrie.

O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit, DIE LINKE im Bundestag:
„Wenn unter Schlachthof-Arbeitern die Tuberkulose ausbricht, läuft etwas gehörig falsch. Die Gesundheit der Beschäftigten in der Fleischindustrie muss ohne Wenn und Aber geschützt werden. Bei der menschenunwürdigen Unterbringung der Arbeitskräfte darf der Staat nicht länger wegschauen. Die Nachunternehmerhaftung in der Fleischindustrie bringt nur etwas, wenn regelmäßig kontrolliert wird. Das ist bis heute nicht der Fall. Die aktuellen Zustände grenzen an fahrlässiger Körperverletzung. Wir brauchen dringend mehr Kontrollpersonal bei Zoll, Gewerbeaufsicht und Gesundheitsämtern“.

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Hier findet ihr den Artikel in der Märkischen Allgemeinen