Höhlt Nahles' Tarifgesetz das Streikrecht aus?

07.01.2015

Das geplante Gesetzesvorhaben zur Regulierung der Tarifeinheit stellt ein Eingriff in das geltende Streikrecht dar. Das Streikrecht resultiert aus der Besonderheit der Rechtsetzung durch die höchstrichterlichen Rechtssprechung. Wenn keine gesetzlichen Regulierungen existieren (sogenannte Gesetzteslücke) können Richter und Richterinnen Rechtsprinzipien bestimmen, was als Richterrecht bezeichntet wird. So gestaltet sich auch heute noch seit Gründung der Bundesrepublik das Streikrecht aus, und bildet einen wesentlichen Bestandteil der Tarifautonomie. Die Grundlage hierfür verortet sich im verfassungsrechtlich geschützten Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 GG).  Bis heute kam es zu keiner  gesetzlichen Regulierung, wie die Tarifautonomie auzusgestalten ist. Damit greift die gesetzliche Regulierung der Tarifeinheit auch in die individuelle Entscheidungsfreiheit der abhängig Beschäftigten ein.

Meine Position dazu lautet:

Ob ich Mitglied einer Gewerkschaft sein möchte, entscheide ich allein. Es geht am Ende auch nur mich etwas an und nicht irgendeinen Notar oder gar den Arbeitgeber. Die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit ist zu Recht ein hohes Gut. Dass hier nun ausgerechnet ein SPD-geführtes Ministerium den Gewerkschaften Daumenschrauben anlegt, zeigt im Grunde wieder einmal sehr deutlich, wem sich die SPD am Ende dann verpflichtet fühlt. Im Übrigen ist die Geheimhaltung der Mitgliederzahlen das ureigene Interesse jeder Gewerkschaft, um die Arbeitgeber im Unklaren darüber zu lassen, wie es um die eigene Kampfstärke in bestimmten Betrieben bestellt ist.“

Weitere Kritikpunkte habe ich in einem Interview benannt, und sind im Artikel vom 22.12.2014 nachlesbar (Höhlt Nahles' Tarifgesetz das Streikrecht aus?, DIE WELT)

Höhlt Nahles' Tarifgesetz das Streikrecht aus?