Ihr Recht darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein!

18.03.2013
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„Hände weg von der Prozesskostenhilfe und dem Beratungshilfegesetz!“

Jutta Krellmann, MdB

Sprecherin für Arbeits- und Mitbestimmungspolitik

Wer kennt die Probleme nicht?

– Rückzahlung der Mietkaution

– Abzocke bei der Nebenkostenabrechnung

– Kündigung des Arbeitsvertrages

– Post vom Abmahnanwalt

– Raus aus der Abo-Falle

– Fehler im Wohngeldbescheid

– Sanktion des Jobcenters

– Schwierigkeiten beim Schadensersatz

Es gibt viele alltägliche Probleme, die ohne Rechtsberatung und anwaltliche Hilfe nicht lösbar sind. Wer sehr geringe Einkommen hat, kann heute Beratungshilfe und auch Prozesskostenhilfe beantragen, um ein Unrecht abzuwenden und zu seinem guten Recht zu kommen.

Auch Dich kann es treffen! Nach den Plänen der Bundesregierung und Bundesrat wirst du stärker zur Kasse gebeten werden.

Der Zugang zur Beratungs- & Prozesskostenhilfe soll eingeschränkt werden

Der Eigenanteil für die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte soll erhöht werden. Wenn das Geld nicht für den Monat reicht, verhindert dies, sich wehren zu können! Wer Prozesskostenhilfe braucht, soll diese bis zu 6 Jahre lang zurückzahlen müssen und wird nicht viel mehr als den Hartz IV-Regelsatz zum Leben behalten können.

Betroffen sind insbesondere Frauen, prekär Beschäftigte und Erwerbslose – also genau diejenigen, die auf Rechtshilfen angewiesen sind.

Frauen die wegen ihrer Kinder nicht oder nur eingeschränkt erwerbstätig sind, werden von der Einschränkung der Prozesskostenhilfe stark betroffen sein. Ihnen will die Regierung größere Schranken aufbauen, wenn sie sich von ihrem Partner trennen wollen oder als Alleinerziehende leben. Diese Benachteiligung macht die Linke nicht mit!

Wir fordern die Bundesregierung auf diese Gesetzesinitiative zurückzuziehen.

Wir fordern die niedersächsische Landesregierung auf, die Änderung der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilfegesetzes abzulehnen.

DIE LINKE will Rechtsschutz auch für die „kleinen Leute“! Sich gegen Unrecht wehren zu können, darf keine Frage des Geldbeutels sein! Der Rechtsstaat muss auch für Einkommensarme zugänglich sein.

Die Linke fordert:

Die Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe muss von bürokratischen Hürden befreit werden. Das Verfahren braucht mehr Datenschutz und darf die Rechtssuchenden nicht schikanieren.

Die Prozesskostenhilfe muss in Zukunft, davor schützen, im Fall einer Niederlage vor Gericht, die Anwaltskosten der gegnerischen Seite bezahlen zu müssen

Der Eigenanteil für die Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe ist nicht zu erhöhen sondern abzusenken.

Stoppt dieses Sparpaket
Unterstützt die Forderung von Ver.di für den ungehinderten

Zugang zum Rechtsstaat und zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Einkommensarme, Geringverdiener/innen und prekär Beschäftigte, tragt Euch in die Unterschriftenliste ein.

www.erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/beratungs-prozesskostenhilfe

oder in euren Linke-Büro vor Ort.