Kaum psychische Gefährdungsbeurteilung in Ministerien und Behör-den – BAMF ist Schlusslicht

10.07.2018

Zusammenfassung:
Bis Ende 2017 wurde in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden kaum die Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ durchgeführt, obwohl die gesetzliche Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu seit Ende 2013 besteht. In der Hälfte der Behörden liegt keine Planung zur Durchführung dieser Gefährdungsbeurteilung vor, in jeder Vierten ist sie gar nicht umgesetzt.

Besonders gravierend stellt sich die Situation für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dar. Dort wurde bisher für keinen Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ durchgeführt. Derzeit ist lediglich ein Pilot in einer Abteilung des BAMF geplant.
Die Bundesregierung kann keine Auskunft über die aktuelle Fehlzeitenquote (2016 und 2017) geben.

O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit für DIE LINKE im Bundestag:
„Das Versagen von Bundesinnenminister Seehofer grenzt an vorsätzliche Körperverletzung. Die Situa-tion der Beschäftigten im BAMF ist ein Skandal. Seit Jahren wird die Behörde systematisch an die Wand gefahren: Dauerbefristungen, Überstundenberge und Burnout-Bedingungen. Die Beschäftigten müssen für die politische Inkompetenz von Seehofer den Kopf hinhalten. Ständig Stimmung gegen Flüchtlinge machen und gleichzeitig die Gesundheit seiner Mitarbeiter ignorieren ist nicht die feine bayrische Art.“

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