Kompensationsstrategien der Arbeitgeber bei der Einführung des Mindestlohns

18.12.2014

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kompensationsstrategien der Arbeitgeber bei der Einführung des Mindestlohns“ von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Gastronomie, insbesondere in der Untergruppe „Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u.ä.“ sind dadurch geprägt, dass hier besonders hohe Anteile von jungen, weiblichen, migrantischen und geringfügig Beschäftigten zu verzeichnen sind. Der Anteil von niedrig Entlohnten liegt bei den Vollzeitbeschäftigten bei fast 80 Prozent und jede und jeder siebte Beschäftigte erhält aufstockende Hartz IV-Leistungen. Der mittlere Lohn von Vollzeitbeschäftigten liegt bei gerade einmal der Hälfte des allgemeinen Medianlohnes. Für das gesamte Gastgewerbe gilt, dass der Anteil von Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld auch nur bei der Hälfte des allgemeinen Wertes liegt.

 

Dazu erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE im Bundestag:

„Es ist als besonders verwerflich zu bezeichnen, dass der Bundesverband der Systemgastronomie überhaupt versucht hat, im Manteltarifvertrag vereinbarte Einmalzahlungen und Zuschläge im Zuge der Mindestlohneinführung zu kassieren. Umso erfreulicher ist es, dass die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und die Beschäftigten in der Systemgastronomie es geschafft haben, genug Druck aufzubauen, um das zu verhindern. Die Branche ist ohnehin durch niedrige Löhne und wenig Sonderzahlungen gekennzeichnet, da darf der Mindestlohn nicht dazu führen, dass an anderer Stelle gekürzt werden. Der Mindestlohn ist gerade in dieser Branche bitter nötig.

Ein wenig zynisch mutet es nichtsdestotrotz an, dass die Bundesregierung keine Veranlassung sieht, gesetzliche Maßnahmen zur Stärkung der Gewerkschaften zu ergreifen. Die Niedriglohnpolitik der vergangenen Jahre hat doch den Mindestlohn überhaupt erst notwendig gemacht. Und er alleine reicht nicht aus. Was wir brauchen ist eine Begrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und die Gleichstellung von Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. All das schiebt die Bundesregierung aber auf die lange Bank oder wagt sich gar nicht dran.“

 

Die achtseitige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung, sowie die Ergebnisse im Einzelnen, finden Sie hier: Kompensationsstrategien der Arbeitgeber zur Umgehung des Mindestlohns