Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn AG

17.12.2014

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage  „Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn AG“ (BT-Drs. 18/3398) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Die Frage, ob ein Gemeinwohlinteresse in der öffentlichen Daseinsvorsorge ausschließlich als Sanktionsmittel gegenüber streikenden Arbeitnehmern bemüht, eine äquivalente Forderung gegenüber den Arbeitgebern jedoch nicht erhoben wird, beantwortet die Bundesregierung nicht. Sie verweist in ihrer Antwort auf Frage 14 lediglich darauf, dass es der Bundesregierung fern liegt, die berechtigten Interessen der streikenden Mitarbeiter oder die des Gemeinwohls einzuschränken. Mit dieser Aussage stellt die Bundesregierung diese beiden Interessen gleich. Folglich wird sich das eine Interesse dem anderen in bestimmten Situationen beugen und unterordnen müssen.

Die Frage nach der Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird genauso wie die Frage nach der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von der Bundesregierung lediglich mit einem Link beantwortet. Die Listen sind nur nicht identisch. Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fällt auf, dass noch zwei Vertreter der FDP und ein Staatssekretär aus dem Bundesfinanzministerium Bezüge aufgrund ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat beziehen.

 

Dazu erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Dass die CDU beim Bahn-Streik die öffentliche Daseinsvorsorge bemüht, ist scheinheilig! Streikende Arbeitnehmer angreifen aber fahrlässige Arbeitgeber pampern, obwohl aufgrund mangelnder Investitionen oder offensichtlichem Fehlmanagement beim Personal jeder zweite Zug verspätet oder gar nicht fährt. Egal, was die Bundesregierung behauptet, das Streikrecht wird eingeschränkt. Uns  hier mit anderthalbzeiligen Antworten abzuspeisen, ist Ausdruck der lähmenden parlamentarischen Übermacht der Großen Koalition und der daraus resultierenden Ignoranz der Regierungsparteien.“

 

Die vierseitige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung, sowie die Ergebnisse im Einzelnen, finden Sie hier: Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn AG