LINKE begrüßt EuGH-Urteil zu VW-Gesetz
22.10.2013 „Es ist gut, dass die Sperrminorität des Landes
Niedersachsen bei VW erhalten bleibt. Diese Klausel hat VW in der Vergangenheit
vor feindlichen Übernahmen geschützt", kommentiert Jutta Krellmann die heutige
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz. Die Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung weiter:
„Vor allem private Aktionäre wollten den Einfluss des Landes
Niedersachsen auf die Geschäftspolitik von VW einschränken, weil sie ihre
Geschäfte ungestört von öffentlicher Einflussnahme betreiben wollten. Die
EU-Kommission hat sich mit ihrer Klage zum Handlanger dieser Aktionärsinteressen
gemacht. Sie hat wieder einmal ihren Ruf als neoliberaler Kreuzritter
bestätigt, der die Freiheit des Kapitals über alle anderen gesellschaftlichen
Interessen stellt.
Vor dem EuGH ging es heute um die Grundsatzfrage, welche
Rolle öffentliche Interessen in der Geschäftspolitik eines Riesenkonzerns wie
Volkswagen spielen sollen. Für die Beschäftigten in anderen Konzernen wäre es
vorteilhaft, wenn sie ähnliche Regelungen wie die Beschäftigten bei VW hätten -
nicht nur in punkto Einfluss der öffentlichen Hand, sondern auch in Bezug auf
erweiterte Mitbestimmung."