LINKE begrüßt EuGH-Urteil zu VW-Gesetz

22.10.2013

„Es ist gut, dass die Sperrminorität des Landes Niedersachsen bei VW erhalten bleibt. Diese Klausel hat VW in der Vergangenheit vor feindlichen Übernahmen geschützt", kommentiert Jutta Krellmann die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz. Die Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung weiter:

 „Vor allem private Aktionäre wollten den Einfluss des Landes Niedersachsen auf die Geschäftspolitik von VW einschränken, weil sie ihre Geschäfte ungestört von öffentlicher Einflussnahme betreiben wollten. Die EU-Kommission hat sich mit ihrer Klage zum Handlanger dieser Aktionärsinteressen gemacht. Sie hat wieder einmal ihren Ruf als neoliberaler Kreuzritter bestätigt, der die Freiheit des Kapitals über alle anderen gesellschaftlichen Interessen stellt.

Vor dem EuGH ging es heute um die Grundsatzfrage, welche Rolle öffentliche Interessen in der Geschäftspolitik eines Riesenkonzerns wie Volkswagen spielen sollen. Für die Beschäftigten in anderen Konzernen wäre es vorteilhaft, wenn sie ähnliche Regelungen wie die Beschäftigten bei VW hätten - nicht nur in punkto Einfluss der öffentlichen Hand, sondern auch in Bezug auf erweiterte Mitbestimmung."