Lohndumping trotz Mindestlohn leicht gemacht
01.07.2014"Arm trotz Arbeit – das wird es in Deutschland auch nach Einführung des Mindestlohn weiter geben", erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, angesichts des Beschlusses der Koalitionsspitzen, weitere gesetzliche Ausnahmeregelungen für Zeitungsausträger, Praktikanten und Saisonarbeiter zuzulassen. Krellmann weiter:
"Nun gibt es gleich fünf große Ausnahmeregeln, die
es den Arbeitgebern in Deutschland ermöglichen, trotz des gesetzlichen
Mindestlohns Menschen zu Hungerlöhnen zu beschäftigen. Die knapp 2,5 Millionen
Menschen, für die die angeblich allgemeine Lohnuntergrenze nicht gelten soll,
können sich dafür bei der Großen Koalition bedanken. Die Folgen dieses
Einkaufsbummels der Arbeitgeberlobby bei der Bundesregierung kurz vor der
Verabschiedung des Mindestlohns sind dabei schon jetzt absehbar:
Langzeitarbeitslose, die Arbeitsministerien Nahles angeblich so am Herzen
liegen, werden am Arbeitsmarkt weiterhin als Menschen zweiter Klasse behandelt
werden. Die Ausweitung der Saisonarbeit in Verbindung mit der Anrechenbarkeit
von Kost und Logis ist eine doppelte Einladung für die Arbeitgeber: zur
Schwächung der Sozialversicherungssysteme und zum Lohndumping. Die Ausnahmen
bei Jugendlichen unter 18 Jahren und die Sonderregelung für Zeitungszusteller
lassen es zu, dass die Betroffenen unter verfassungswidrigen Umständen auch
künftig zu wenig Lohn für ihre Arbeit bekommen. Und die 'Generation Praktikum'
wird leider nicht der Vergangenheit angehören, auch wenn Nahles dies wortreich
versprochen hat.
Damit ist ein wirklich flächendeckender Mindestlohn in weite Ferne gerückt. Die
SPD verscherzt es sich mit ihrem Schmierentheater bei den Gewerkschaften, und
die Betroffenen gucken mal wieder in die Röhre! Nur die Arbeitgeber dürfen sich
freuen: Das Geschäftsmodell Lohndumping ist trotz Mindestlohn weiter erlaubt!
DIE LINKE kämpft nach wie vor gegen diese unsägliche Lohndrückerei und fordert
einen ausnahmslosen Mindestlohn von zehn Euro für alle – von der Servicekraft
bis zum Spargelstecher. Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn, der die
Bezeichnung 'allgemein und flächendeckend' auch verdient."