Mindestlohn darf jungen Beschäftigten nicht verwehrt werden

17.03.2014

„Nahles Begründung für die geplanten Mindestlohn-
Ausnahme für junge Beschäftigte ist eine vergiftete Fürsorge.
Statt sich dafür einzusetzen,
dass die Ausbildung in Deutschland attraktiver wird und die
Ausbildungsvergütungen für eine eigenständige Lebensführung
ausreichen, übt sie nun Druck auf die bestehenden
Tarifverträge aus. Damit drohen die Ausbildungsvergütungen
noch stärker als bisher in den Keller zu gehen.
Das ist ungerecht und hat mit einem gesetzlichen Mindestlohn
nichts mehr zu tun", so Jutta Krellmann zu der Ankündigung
der Arbeitsministerin, mit einer entsprechenden Mindestlohn-
Ausnahme zu verhindern, dass junge Menschen Hilfsjobs statt
eine Ausbildung annehmen. Die Gewerkschaftspolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die von der Ministerin geplante Altersdiskriminierung bei
ihrem Mindestlohngesetz lehnt die LINKE entschieden ab. Es
ist Unfug, dass junge Menschen wegen 8,50 Euro
Stundenlohn eine Ausbildung abbrechen. Frau Nahles hat
keine Ahnung von der Realität junger Menschen. Schon
jetzt sind viele junge Beschäftigte unterbezahlt und von
Armut betroffen. Sie gehören zu der Gruppe, die dringend
einen Mindestlohn benötigt. Nahles Vorhaben droht zu einem
Lohn-Dämpfer auch für die Berufseinsteigerinnen und
-einsteiger zu werden und trifft damit ebenso junge Familien.

Der DGB hat wiederholt auf die schlechten
Ausbildungsbedingungen und die vielen Hürden in der
Berufseinmündung hingewiesen. Hier besteht dringender
politischer Handlungsbedarf z.B. mit einer Ausbildungsplatzumlage.
Aus dem geplanten, nicht armutsfesten Mindestlohn
„Light" jetzt einen immer noch größeren Flickenteppich zu
machen, dass ist der falsche Weg."

Bericht aus der Saarbrücker Zeitung

Bericht aus den Mecklenburg-Vorpommern-News