Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns

26.05.2016

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage »Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns« (BT-Drs. 18/8347) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

 

Trotz der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich die Kontroll- und Sanktionspraxis der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) kaum geändert. Die differenzierten Zahlen machen die Misere bei den Mindestlohnkontrollen und deren Erfassung deutlich.

Fast drei Viertel der von der FKS 2015 insgesamt eingeleiteten Ermittlungsverfahren (2.847) aufgrund von Verstößen gegen Mindestlöhne entfallen dabei auf die Nichtgewährung der schon länger existierenden branchenspezifischen Mindestlöhne (2.061) nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dagegen entfallen lediglich 24,8 Prozent auf die Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem neuen Mindestlohngesetz seit 01/2015 (705) und nur ein Bruchteil wegen Verstoß gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (81). Insgesamt wurden 16,1 Mio. EUR Bußgelder wegen Nichtgewährung von Mindestlöhnen gezahlt: Branchenspezifische Mindestlöhne (14,77 Mio. EUR), gesetzlicher Mindestlohn (194.184 EUR) und Lohnuntergrenzen (1,11 Mio. EUR).

43.637 Arbeitgeber wurden 2015 überprüft, hauptsächlich im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (16.681), dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (7.287) und dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe (3.400). Die eingeleiteten Ermittlungsverfahren betreffen lediglich die einzelnen Arbeitgeber. Davon betroffene Betriebe und Betriebsgrößen werden ebenso wenig statistisch erfasst, wie die Anzahl der von den Verstößen betroffenen Beschäftigten. Zwei Drittel der eingeleiteten Verfahren wegen übriger Verstöße gegen Mindestlöhne entfielen ebenfalls allein auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe (1.437 von 2.235), 74,2 Prozent der Sanktionen (1.573 von 2118) und 1,27 Mio. EUR von den hier insgesamt 1,64 Mio. EUR gezahlten Bußgeldern.

Die Kontrolle der Mindestlöhne ist vordringlich und eine strategisch wichtige Aufgabe für die FSK. Die Bundesregierung stellt für die Haushaltsjahre 2017 bis 2022 hierfür 1.600 zusätzliche Planstellen bereit. Zusätzlich wurden 2016 fertig ausgebildete Nachwuchskräfte prioritär in die FKS umgesteuert. 2015 wurden  470 Beschäftigte der Zollverwaltung (257 FKS) vorübergehend an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundespolizei abgeordnet.

 

Dazu erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

 

„Wenn es um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geht, haben Arbeitgeber vom Gesetzgeber nichts zu befürchten. Ein genauerer Blick zeigt, dass die FKS bei ihrem Kerngeschäft bleibt und weiter hauptsächlich Verstöße gegen Branchenmindestlöhne verfolgt. Kein Wunder, wenn das bisschen mehr an Personal zur Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns postwendend an andere Behörden verliehen wird. So bleibt die Anzahl der Sanktionen hier auf beschämend niedrigen Niveau. Die Arbeitgeber freut’s, denn werden sie doch einmal erwischt, bleibt ihr Geldbeutel verschont. Einem Beschäftigten kommt so mitunter Falschparken teurer zu stehen, als dessen Chef die Missachtung des Mindestlohngesetzes. Diese Farce lässt sich leicht beenden: mit 5000 Kontrolleuren bei der FKS. Denn mehr Personal bedeutet wirksamere Kontrollen und damit auch härtere Sanktionen. Aber genau das will diese Bundesregierung nicht. Ihr System der politischen Demontage des gesetzlichen Mindestlohns wirkt bis in dessen Kontroll- und Sanktionspraxis hinein.“

 

Die 68-seitige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung, sowie die Ergebnisse im Einzelnen, finden Sie hier: Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns