Bundesregierung zementiert das Prinzip der gespaltenen Belegschaften

18.11.2015

„Ein großer Wurf sieht anders aus – und dafür hat man zwei lange Jahre gebraucht. Die Mini-Reförmchen aus dem Hause Nahles ändern viel zu wenig an den prekären Beschäftigungsformen Leiharbeit und Werkverträge“, sagt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium zur Änderung
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze. Krellmann weiter:

„Mehr als die Hälfte der über 800.000 Leiharbeitsbeschäftigten werden ohnehin kürzer als drei Monate eingesetzt. Ihnen nützt weder eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, noch Equal Pay ab dem neunten Monat etwas. Auch Missbrauch von Werkverträgen verhindert man nicht, indem man lediglich bestehende Standards in Gesetzesform packt. Kein Wunder, dass auch Betriebsräte in die Röhre gucken, denn mehr als Informationsrechte werden ihnen nicht zugestanden.

DIE LINKE streitet für soziale Standards bei Leiharbeit und Werkverträgen: Gleiches Geld für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag. Zudem soll kein Einsatz von Leiharbeit länger als drei Monate dauern. Auftragsspitzen und Personalengpässe deckt man so ab und nichts anderes darf die Funktion von Leiharbeit sein. Wir wollen keine Billiglohnstrategie und keine gespaltenen Belegschaften – uns geht es um ‚besser‘ und nicht um ‚billiger‘. Zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen braucht es außerdem eine Beweislastumkehr. Wenn Beschäftigte in einem anderen Betrieb eingesetzt werden, muss der dortige Arbeitgeber beweisen, dass es sich dabei nicht um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelt. Und wer glaubt, dass alles an Betriebsräten vorbei organisieren zu können, ist schlichtweg naiv. Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen wird man nur eindämmen, wenn Betriebsräte hier endlich ein zwingendes Mitbestimmungsrecht erhalten. Information allein ist keine Mitbestimmung.“