Das Streikrecht muss weiter verteidigt werden

09.10.2015

„Das Tarifeinheitsgesetz bleibt ein Angriff auf das Streikrecht und gehört in die Tonne“, so Jutta Krellmann angesichts der heutigen Ablehnung eines Eilantrags gegen das umstrittene Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht. Der Eilantrag war von der Lokomotivgewerkschaft GDL, dem Marburger Bund und der Pilotenvereinigung Cockpit gestellt worden. Die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass jetzt verstärkt öffentlicher Druck aufgebaut werden muss, um dieses gewerkschaftsfeindliche Gesetz zu kippen. Wir bleiben dabei: Das Gesetz will kleine Gewerkschaften disziplinieren, streikunfähig machen und ruhigstellen. Das ist ein fundamentaler Verstoß gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit. Die Bundesregierung sollte die Gewerkschafts- und Betriebsratsrechte nicht einschränken, sondern stärken, damit diese gegen das ständige Unterlaufen von Tarifverträgen oder die Zerschlagung von Belegschaften vorgehen können.

Mit dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist noch keine Entscheidung über die Verfassungskonformität des Gesetzes gefällt worden. Diese soll Ende nächsten Jahres gefällt werden. DIE LINKE wird die verbleibende Zeit nutzen, um an der Seite der klagenden Gewerkschaften das Gesetz zu Fall zu bringen.“