Leiharbeit und Werkverträge bleiben Lohndumpinginstrumente

11.05.2016

„Wenn Arbeitgeber und die große Koalition die Einigung bei Leiharbeit und Werkverträgen feiern, kann man sich schnell ausrechnen, wer das Nachsehen hat: die betroffenen Beschäftigten. Für diese gibt es zwei zentrale Verschlechterungen bei Leiharbeit und Werkverträgen“, sagt Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE, angesichts der Verlautbarungen der Arbeitgeberverbände zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition zu Leiharbeit und Werkverträgen. Krellmann weiter:

„Equal Pay nach neun oder 15 Monaten ist ein Witz. Hier bringt der Gesetzentwurf lediglich einem Bruchteil der Leiharbeiter etwas, und das auch nur vordergründig: Nur zehn Prozent sind überhaupt länger als 15 Monate in einem Einsatzbetrieb, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu bekommen. Eine gravierende Verschlechterung in dem Gesetzentwurf schadet hingegen allen Leiharbeitern: Der dauerhafte Einsatz von Leiharbeit wird erlaubt und damit das Prinzip der Zwei-Klassenbelegschaften in den Betrieben zementiert. Die zeitliche Begrenzung der Leiharbeit soll sich zukünftig auf den einzelnen Leiharbeiter beziehen und eben nicht auf den Bedarf im Einsatzbetrieb. Damit ist Leiharbeit kein vorübergehendes Instrument, sondern als dauerhafte Lohndumpingstrategie durch den Gesetzgeber legalisiert. Das ist die Verschlechterung zum Status Quo bei Leiharbeit. Arbeitgeber müssen lediglich die Leiharbeiter immer wieder austauschen.

Zusätzlich werden Scheinwerkverträge, also illegale Arbeitnehmerüberlassung, für die Arbeitgeber weniger riskant. Bisher ist ein festes Arbeitsverhältnis im Einsatzbetrieb zustande gekommen, vorausgesetzt der betroffene Arbeitnehmer hat sich getraut, das einzuklagen. Zudem machten sich Arbeitgeber wegen Beitragshinterziehung bei der Sozialversicherung strafbar. Das geplante Widerspruchsrecht ermöglicht es den Arbeitgebern zukünftig, diese Risiken auszuschließen und straffrei illegale Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Das ist die Verschlechterung zum Status Quo bei Werkverträgen. So kann man sich einfach bereits vor dem Einsatz einen solchen Widerspruch von den Werkvertragsbeschäftigten als Freibrief geben lassen. Dass bei den Arbeitgebern
jetzt die Sektkorken knallen, ist somit nicht verwunderlich.“