Mindestlohn dank Nahles schwerer durchsetzbar

01.07.2015

„Bei der großen Koalition bedeutet das Wort ‚Erleichterung‘ offenbar, dass gar nicht erst überprüft wird, ob der Mindestlohn in einem Betrieb eingehalten wird oder nicht“, kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin die Fraktion DIE LINKE, die angekündigten Änderungen beim Mindestlohn. Krellmann weiter:

„Der Anteil der dokumentationspflichtigen Arbeitsverhältnisse wird durch die Absenkung der Bruttogrenze massiv sinken. Kontrollieren wird die Einhaltung der Lohnuntergrenze auch nicht der Zoll, wie ursprünglich angedacht. Dies sollen nun die für die Arbeitszeit zuständigen Landesbehörden machen, die aber nur auf eine Anzeige hin tätig werden dürfen. Das ist ein schlechter Witz.

Im Klartext bedeutet das: Die Beschäftigten müssen wieder selbst aktiv werden, wenn ihr Betrieb den Mindestlohn unterläuft. Die Bundesregierung lässt sie wieder einmal im Stich. Wie so oft, wenn es gilt, Arbeitnehmerrechte durchzusetzen, kommt sie ihrer gesetzgeberischen Verantwortung nicht nach und schiebt den schwarzen Peter der Justiz zu. Und dass für einige Branchen jetzt sogar eine tägliche Arbeitszeit von zwölf Stunden erlaubt wird, ist gerade für eine SPD-Arbeitsministerin eine Schande. Den Mindestlohn einführen und dann die Arbeitszeit ausweiten – pfui!

DIE LINKE fordert die Rücknahme der arbeitgeberfreundlichen Änderungen am Mindestlohn. Dieser muss endlich bundesweit und für alle ohne Ausnahme gelten und umgehend auf zehn Euro erhöht werden. Der Mindestlohn muss aber auch durchgesetzt werden, und das geht nur, wenn die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll die Einhaltung überprüfen darf und mit dem dafür notwendigen Personal ausgestattet wird.“