Mindestlohn muss leichter einklagbar sein

26.03.2015

„Die Beschäftigten brauchen die Gewerkschaften an ihrer Seite, wenn sie den Kampf um den ihnen zustehenden Mindestlohn aufnehmen“, erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Forderung des DGB nach weiteren flankierenden Regelungen beim Mindestlohn, darunter einem Verbandsklagerecht. Krellmann weiter:

„Offenbar ist es nach wie vor keine Selbstverständlichkeit, dass der Mindestlohn auch in den Geldbörsen der Beschäftigten ankommt.. So mancher Arbeitgeber versucht alles, um ihn zu umgehen, sei es durch die Einberechnung von Zuschlägen oder die Verlängerung der Arbeitszeit. Um dieses gesetzeswidrige Verhalten zu unterbinden, bedarf es weiterer flankierender Maßnahmen, wie eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften oder einer Beweislastumkehr für Mindestlohnansprüche vor Gericht.

DIE LINKE unterstützt den Vorstoß des DGB und fordert darüber hinaus die Abschaffung der Ausnahmeregelungen für Jugendliche, Langzeiterwerbslose und Praktikantinnen und Praktikanten sowie eine Erhöhung auf zehn Euro. Vom Mindestlohn müssen alle profitieren.“