Sonntage gehören Eltern und Kindern

20.10.2015

„Niedersachsen darf nicht mehr Spitzenreiter in Deutschland bei der Bewilligung von Ausnahmen für Feiertags- und Sonntagsarbeit sein. Bis dato hat die niedersächsische Landesregierung die einschlägige Verordnung nicht an Entwicklungen in der Rechtsprechung angepasst. Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15.10.2015 ausdrücklich. Ich empfehle der niedersächsischen Landesregierung dies umgehend nachzuholen, und somit  den Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, sowie eine umfassende Untersuchung in Bezug auf die Genehmigungspraxis der niedersächsischen Gewerbeaufsicht einzuleiten“, so Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Abgeordnete aus Hameln-Pyrmont. Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass  die aus dem Einzelhandel beantragten und stattgegebenen Ausnahmen hinsichtlich Sonntagsöffnungszeiten weit über dem Maß des statthaften liegen. Bewilligungen für verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Hannover für den 08.11.2015 und 27.12.2015 seien deshalb als  rechtswidrig einzustufen.  Krellmann weiter:

„Es ist nicht akzeptabel, dass es erst einer Klage von ver.di bedarf, um das Ladenöffnungsgesetz und den Schutz der Beschäftigten durchzusetzen. Die Arbeitsruhe hat verfassungsrang und darf nicht von  Profitinteressen des Einzelhandels unterlaufen werden. Ich fordere das Land Niedersachsen auf, die Anwendung des Ladenöffnungsgesetzes durch die Landkreise und Städte zu überprüfen und anzupassen. DIE LINKE steht für den Schutz der Beschäftigten und ist daher für ein restriktives Ladenöffnungsgesetz. Grundsätzlich sind Feier- und Sonntage geschützt. Und im Einzelhandel sind überwiegend Frauen beschäftigt. Sie und ihre Familien leiden besonders unter einer laxen Anwendung des Gesetzes.“

Ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen: Verkaufsoffene Sonntag in City Hannover rechtswidrig