Stoppt die Praxisgebühr für die Sozialgerichte – Kürzung von Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe verhindern

14.02.2013

„Dieser Gesetzentwurf ist diePraxisgebühr für das Sozialgericht. Einkommensschwache Menschen soll der Zugang
zu ihrem Recht erschwert werden. Was bei der Praxisgebühr törichter Unsinn war
ist es bei der Prozesskostenhilfe und der Beratungshilfe erst recht. Unbemerkt
von einer breiten Öffentlichkeit bereitet die schwarz-Gelbe Koalition einen
massiven Sozialabbau vor. Wie immer trifft es die Ärmsten der Armen:
Einkommensschwache Menschen, überwiegend Hartz
IV Empfänger und Aufstocker bekommen von der Bundesregierung einen
unzweifelhaften Aufruf zum Bundestagswahlkampf: Wehrt euch!“ kommentiert Jutta
Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts.
Jutta Krellmann weiter:

„Die Prozessflut bei den
Sozialgerichten und die Erfolgsquote von knapp 50 Prozent im Klagefall
offenbart, wie viele ungerechtfertigte Bescheide die Betroffenen in den
vergangenen Jahren erhielten. Dringend notwendig wäre deshalb eine Rücknahme
der knallharten Sanktionspraxis der Jobcenter und der Hartz IV-Reform. Mit der
geplanten Reform der Prozesskostenhilfe, schlägt die Bundesregierung einen
anderen Weg ein. Die Möglichkeit der Betroffenen sich rechtlich gegen die
Bescheide zur Wehr zu setzen soll massiv eingeschränkt werden.

Diese Bundesregierung ist sich für nichts zu schade, um den Ärmsten der
Armen noch mehr aus den Taschen zu ziehen. DIE LINKE wird sich diesem
hinterhältigen Gesetz entgegenstellen. Ich fordere Sozialverbände und
Gewerkschaften auf ebenfalls gemeinsam mit den Betroffenen aktiv zu werden.“