Presserklärung zum Sonderstatus kirchlicher Arbeitsgeber

26.09.2014

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stellt in seinem Urteil vom 24.09.2014 heraus, dass der Sonderstatus kirchlicher Arbeitgeber weiterhin schützenswert sei.

Demnach ist das arbeitgeberseitige Selbstbestimmungsrecht vorrängig anzusehen, als das arbeitnehmerseitige Selbstbestimmungsrecht von Beschäftigten.

Christine Buchholz und ich kommentieren in einer gemeinsamen Presseerklärung die höchstrichterliche Rechtssprechung vom BAG wie folgt:

"Das Grundrecht des Einzelnen ist im kirchlichen Arbeitsleben wertlos. Auf die Gestaltung iher Arbeitsbedingungen können die kirchlichen Beschäftigten bislang nur eingeschränkt und unzureichend Einfluss nehmen. Ihnen werden wichtige kollektive und individuelle Grundrechte verwehrt. DIE LINKe teilt die Sichtweise der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dass sich auch kirchliche Beschäftigte effektiv whren können müssen. Wir fordern die Abschaffung des ungerechten Sonderarbeitsrechts, denn in einer modernen Demokratie ist ein solches Arbeitsrecht zweiter Klasse schon lange überholt."

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