Prozesskostenhilfe geht in die nächste Runde
31.05.2013Letzte Woche wurde in zweiter und dritter Lesung die Prozesskostenhilfe
im Bundestag verabschiedet, dabei war erfreulich, dass z. Bsp. die
angekündigten Verschlechterungen wie die Erhöhung der
Rückerstattungsbeiträge nicht beschlossen wurden.
Nun hat allerdings am Mittwoch der Rechtsausschuss des Bundesrates beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen
und das Prozesskostenhilfegesetz zu stoppen. Im Rechtsausschuss haben
neben Niedersachsen weitere 14 Länder ihr ganzes politisches Gewicht in
die Waagschale geworfen, um die Nachbesserungen
Leutheusser-Schnarrenbergers wieder rückgängig zu machen. Nur aus dem
linken Justizministerium Brandenburgs kam die einzige Gegenstimme.
Die Länder monieren nun, dass in dem geänderten Gesetz »fast alle
wesentlichen Bestandteile der ursprünglich angestrebten Reform nicht
umgesetzt worden« seien. Deswegen rechnen die Länder damit, dass sie
circa 71 Millionen Euro weniger als erwartet kassieren können, weil die
Antragsteller doch weniger Prozesskostenhilfe als geplant zurückzahlen
müssen.
Das heißt im Klartext: Eine Große Koalition aus SPD-, CDU-
und von den Grüne geführten Ländern will die Rückerstattungsbeiträge für
die Prozesskostenhilfe deftig erhöhen.
Die Position der Linken
bleibt bestehen: Hände weg von der Prozesskostenhilfe und dem
Beratungsgesetz! Die Linke will Rechtsschutz auch für die „kleinen
Leute“. Sich gegen Unrecht wehren zu können, darf keine Frage des
Geldbeutels sein! Der Rechtsstaat muss auch für Einkommensarme
zugänglich sein.