Prozesskostenhilfe geht in die nächste Runde

31.05.2013

Letzte Woche wurde in zweiter und dritter Lesung die Prozesskostenhilfe im Bundestag verabschiedet, dabei war erfreulich, dass z. Bsp. die angekündigten Verschlechterungen wie die Erhöhung der Rückerstattungsbeiträge nicht beschlossen wurden.
Nun hat allerdings am Mittwoch der Rechtsausschuss des Bundesrates beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das Prozesskostenhilfegesetz zu stoppen. Im Rechtsausschuss haben neben Niedersachsen weitere 14 Länder ihr ganzes politisches Gewicht in die Waagschale geworfen, um die Nachbesserungen Leutheusser-Schnarrenbergers wieder rückgängig zu machen. Nur aus dem linken Justizministerium Brandenburgs kam die einzige Gegenstimme.
Die Länder monieren nun, dass in dem geänderten Gesetz »fast alle wesentlichen Bestandteile der ursprünglich angestrebten Reform nicht umgesetzt worden« seien. Deswegen rechnen die Länder damit, dass sie circa 71 Millionen Euro weniger als erwartet kassieren können, weil die Antragsteller doch weniger Prozesskostenhilfe als geplant zurückzahlen müssen.
Das heißt im Klartext: Eine Große Koalition aus SPD-, CDU- und von den Grüne geführten Ländern will die Rückerstattungsbeiträge für die Prozesskostenhilfe deftig erhöhen.
Die Position der Linken bleibt bestehen: Hände weg von der Prozesskostenhilfe und dem Beratungsgesetz! Die Linke will Rechtsschutz auch für die „kleinen Leute“. Sich gegen Unrecht wehren zu können, darf keine Frage des Geldbeutels sein! Der Rechtsstaat muss auch für Einkommensarme zugänglich sein.