Auftragsvergabe nur in Kombination mit guter Arbeit (Rede zu Protokoll)

Sehr geehrte/r Präsident/in, liebe Kolleginnen und Kollegen,

was hat das Vergabemodernisierungsgesetz samt Verordnung mit den Menschen in diesem Land zu tun?

Der Staat vergibt Aufträge in Höhe von 400 Milliarden Euro und viele Menschen könnten da gute Arbeit finden. Die vorliegende Verordnung verbessert nun, was im Gesetz von der Bundesregierung noch verpennt wurde. So könnte ein erster Schritt zu einer fairen öffentlichen Auftragsvergabe möglich sein. Selbst die EU hat dazu Spielräume eröffnet, um die öffentliche Auftragsvergabe u. a. nach sozialen Kriterien zu gestalten. Und Deutschland hat das nicht genutzt.

Leider fehlen in der vorliegenden Verordnung Regelungen, die möglich und wichtig gewesen wären. Jetzt müssen Sie hier alle ganz tapfer sein, denn ich sage Ihnen das jetzt kurz anhand von sechs Beispielen.

Erstens: Es geht um einen fairen Wettbewerb und der findet nicht über den Preis, sondern über die Qualität statt. Das heißt, soziale Standards müssen zwingend berücksichtigt werden. Nur
so entsteht Wettbewerb ohne Lohndumping. Wir fordern eine „Muss“- statt einer „Kann“- Regelung

Zweitens: Öffentliche Aufträge dürfen nur an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. Das allein stärkt die Tarifautonomie.

Drittens: Auch Subunternehmer müssen die Kriterien der Auftragsvergabe einhalten. Das fehlt ebenfalls in der Verordnung.

Viertens: Alle Subunternehmen müssen selbstverständlich dem öffentlichen Auftraggeber genannt werden. Und nicht nur „wenn zumutbar“, so wie es in der Verordnung steht.

Da komme ich auch direkt zu Fünftens: Dieses ganze „Sub-Sub-Sub-Unternehmertum“ muss auf eine überschaubare Anzahl von Ebenen begrenzt werden. So machen es beispielsweise längst die Spanier. Grenze liegt bei vier Subunternehmer-Ebenen. Warum geht das nicht auch in Deutschland?

Jetzt haben Sie so lange durchgehalten und jetzt komme ich auch schon zu sechstens: Bei sozialen Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Alten- oder Krankenpflege, muss die Weitergabe an Subunternehmer grundsätzlich verboten werden. Hier muss der Auftraggeber die direkte Kontrolle über die Leistung behalten.

Und für all das braucht es selbstverständlich wirksame Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten! Davon ist nichts in der Verordnung. Ich rede hier von Vertragsstrafen bis zu fristlosen Kündigung des Auftrags muss bei Verstößen alles möglich sein. Aber alles in allem – das gebe ich zu – gibt es in der Verordnung schon eine kleine Verbesserung gegenüber dem Gesetz.

Aus diesem Grund wird sich DIE LINKE. bei der Abstimmung enthalten.