Wie hoch muss der Mindestlohn sein?

20.05.2016

Die Mindestlohnkommission wird bis zum 30. Juni 2016 über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns entscheiden, die dann zum 1. Januar 2017 wirksam werden soll. Laut Gesetz soll die Kommission dabei in einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, um einen Mindestschutz der Beschäftigten ebenso zu gewährleisten wie funktionierende Wettbewerbsbedingungen, ohne Beschäftigung zu gefährden. Zudem soll sich der Mindestlohn nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.

Keine Berücksichtigung findet bei dieser Debatte allerdings die Tatsache, dass der Mindestlohn mit einem deutlich zu niedrigen Niveau eingeführt wurde. DIE LINKE hat im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 die Forderung aufgestellt, dass unverzüglich ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde eingeführt werden muss, der bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode auf 12 Euro ansteigen soll. Die Bundesregierung hat aber einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt, was bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle erhalten dürfen. Diese Schwelle lag laut Statistischem Bundesamt bereits im Jahr 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde. Ein Mindestlohn, der diesen Namen verdient, sollte immer gewährleisten, dass Niedriglohnbeschäftigung abgeschafft wird. 8,50 Euro pro Stunde waren und sind dafür viel zu wenig.

Zur Erläuterung: Die Niedriglohnschwelle liegt bei zwei Dritteln des Medianlohnes. Der Median ist jener Lohn, welcher die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in zwei gleich große Gruppen einteilt und dann genau in der Mitte liegt. Die eine Hälfte verdient demnach weniger und die andere Hälfte mehr als den Medianlohn. Diese Berechnung der Niedriglohnschwelle ist international anerkannt und ermöglicht, dass die Bestimmung des Mindestlohns sich aus dem Lohnsystems selbst ableitet. Das statistische Bundesamt ermittelt die Niedriglohnschwelle für Deutschland alle
vier Jahre. Zuletzt erfolgte die Berechnung auf Basis von Daten aus dem Jahr 2010. Eine neue Berechnung auf Grundlage von Daten aus dem Jahr 2014 ist für September dieses Jahres angekündigt.

Rechnet man die Niedriglohnschwelle von 10,36 Euro aus dem Jahr 2010 anhand der sogenannten „goldenen Lohnregel“ bis zum Jahr 2015 fort, kommt man auf einen Wert von rund 12 Euro pro Stunde. Die goldene Lohnregel besagt, dass der verteilungsneutrale Spielraum ausgeschöpft wird, indem die jährliche Zuwachsrate der Arbeitsproduktivität je Erwerbstätigenstunde sowie das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von „unter, aber nahe zwei Prozent“ (1,9 Prozent) berücksichtigt wird. Folgt man dieser Regel, wird eine weitere Umverteilung von den Löhnen und Gehältern zu den Gewinnen der Unternehmen verhindert.

Im Parteiprogramm fordert DIE LINKE, dass der Mindestlohn 60 Prozent des Durchschnittslohns betragen soll. Dies folgt ebenfalls der Logik, dass der Mindestlohn eine abgeleitete Größe aus dem vorhandenen Lohngefüge sein muss, da er dessen untere Grenze bilden soll. Im Jahr 2015 lagen laut Verdiensterhebung des statistischen Bundesamtes die Bruttostundenverdienste von sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten ohne Sonderzahlungen durchschnittlich bei 20,44 Euro. Davon 60 Prozent sind gute 12 Euro. Daher sollte der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro verhindert zudem, dass Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren im Alter eine Rente erhalten, die unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Nach Berechnungen der Bundesregierung muss ein Lohn dafür mindestens 11,85 Euro pro Stunde betragen.

Jutta Krellmann und Klaus Ernst