Arbeitsbedingungen im Einzelhandel

22.01.2016

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeitsbedingungen im Einzelhandel(BT-Drs. 18/6993) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Im Einzelhandel sind von 1994 bis 2014 sowohl die Umsätze als auch die Verkaufsflächen in m² gestiegen . Gleichzeitig haben sich die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten deutlich verschlechtert. Die Öffnungszeiten in Abend- und Nachtstunden wurden genauso ausgeweitet, wie Arbeit an Samstagen und Wochenenden. Vollzeitstellen wurden zudem kontinuierlich durch Teilzeitkräfte und geringfügige Beschäftigte ersetzt. Viele Einzelhandelsunternehmen haben darüber hinaus Tarifflucht begangen. Die Bindung an einen Branchentarifvertrag ist rückläufig, während Niedriglöhne an der Tagesordnung sind.

Vollzeitstellen sind im Einzelhandel rückläufig (- 22 %). Zeitgleich haben Teilzeitstellen zugenommen (+ 22 %) und der Anteil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse hat sich nahezu verdreifacht (+ 265 %). Somit war 2014 fast jede/r Fünfte im Einzelhandel geringfügig beschäftigt. Zwei Drittel der Beschäftigten sind Frauen (69 %), wo hingegen neun von zehn Frauen (86 %) in Minijobs tätig sind. Jede/r Zweite (49 %) arbeitet in Teilzeit. Der Anteil und die Anzahl der Befristungen haben sich von 1994 bis 2014 ebenso verdoppelt wie der Anteil der Befristungen bei
Neueinstellungen.

Durch die gestiegene Teilzeitarbeit nimmt die durchschnittlich tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten von 1994 bis 2014 insgesamt ab. Die tatsächliche Arbeitszeit ist von 33,0 auf 26,5 Wochenstunden gesunken: Vollzeit von 39,1 auf 35,7 und Teilzeit von 19,8 auf 16,8 tatsächliche Wochenstunden. Das Arbeitsvolumen ist im gleichen Zeitraum insgesamt von 4,616 Mrd. auf 4,120 Mrd. Stunden gesunken: Vollzeit von 3.748 Mrd. auf 2.849 Mrd. und Teilzeit von 0,867 Mrd. auf 1,271 Mrd. Stunden.

Atypische Arbeitszeiten haben von 1994 bis 2014 stark zugenommen: Bei Schichtarbeit ist es zu einer Verdreifachung (+ 278 %) der betroffenen Beschäftigten gekommen; die Zahl der Beschäftigten, die Arbeit in den Abendstunden leisten müssen, hat sich mehr als verdoppelt (+ 111 %) und  Nachtarbeit ist um 54 % gestiegen. Drei Viertel der Beschäftigten arbeitet mittlerweile regelmäßig samstags (+ 25 %) und fast jeder zehnte Beschäftigte arbeitet regelmäßig samstags und sonntags (+ 73 %).

Niedriglöhne sind weit verbreitet. Mehr als ein Drittel der Beschäftigten (38 %) bezog 2010 Niedriglohn (+ 15 % zu 2006); der Anteil ist damit doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Eine Ursache hierfür dürfte die zurückgehende Tarifbindung im Einzelhandel sein (siehe hierzu Grafiken auf Seite 6). 2014 galt nur noch für knapp ein Drittel der Betriebe der Branchentarifvertrag (29 % der Betriebe in West, 10 % der Betriebe in Ost). 1996 bekam noch jeder zweite Beschäftigte in West und Ost Branchentariflohn, 2014 in West nur noch jede dritte (- 41 %) und in Ost nur noch jeder fünfte Beschäftigte (- 59 %).

Im März 2015 gab es 70.637 (+ 23 % zu 2007) sozialversicherungspflichtig beschäftigte und 122.677 (+ 4 % zu 2007) ausschließlich geringfügig beschäftigte ALG II-Bezieher im Handel. 2014 wurde der Einzelhandel insgesamt mit 1,5 Mrd. Euro in Form von Aufstockerleistungen durch Steuergelder subventioniert, dem bis dato umsatzstärksten Jahr (458,6 Mrd. Euro) seiner Geschichte.

 

Dazu Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Wachstum im Einzelhandel geschieht auf dem Rücken der Belegschaften. Steigende Umsätze, mehr Verkaufsflächen und verlängerte Öffnungszeiten bei gleichzeitig kontinuierlich sinkendem Arbeitsvolumen sind ein deutliches Zeichen für permanente Unterbesetzung und Dauerstress der Beschäftigten im Handel. Die Arbeitgeber im Einzelhandel genießen die Vorzüge der Agendapolitik und zwingen ihr Personal obendrein in erzwungene Teilzeit. Diese Abart der Deregulierung sorgt dann dafür, dass sich unter den reichsten Deutschen seit Jahren mehrere Einzelhändler befinden.

Zusätzlich ist Tarifflucht im Einzelhandel zum Kavaliersdelikt geworden. Arbeitgeber im Handel müssen langsam mal kapieren, dass erhöhte Anforderungen sich auch in erhöhten Einkommen niederschlagen müssen. Schluss mit Billigmachern in der Branche. Am Einzelhandel sieht man einmal mehr, dass die angebliche Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen nichts weiter als heiße Luft aus dem Arbeitsministerium ist.“

 

Die 592-seitige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung, sowie die Ergebnisse im Einzelnen, finden Sie hier: Arbeitsbedingungen im Einzelhandel

Süddeutsche Zeitung