Betrogene Arbeitnehmer - Tarifverträge hebeln gesetzliche Schutzbestimmungen aus (Beitrag Kontraste vom 31.8.17)

04.09.2017

Do 31.08.2017 | 21:45 | Kontraste

>> Kommentar von Prof. Dr. Stefan Sell zur Debatte um tarifdispositive Regelungen

>>Positionspapier der Linksfraktion

Betrogene ArbeitnehmerTarifverträge hebeln gesetzliche Schutzbestimmungen aus

Das galt lange als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat Glück, dem geht es gut! Anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern und in denen nur die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Doch viele Leiharbeiter mussten in der Vergangenheit feststellen, die gesetzlichen Mindeststandards sind besser als die Bedingungen, denen die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlungen zugestimmt hat.

Videobeitrag

Anmoderation: Lange galt als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der bekommt eine gut gefüllte Lohntüte mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld – anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern! Doch der gute alte Tarifvertrag wird plötzlich von Arbeitgebern dazu genutzt, um gesetzliche Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer zu unterlaufen. Und die Gewerkschaften? Sie machen dabei sogar mit. Erstaunlich:  Chris Humbs und Diana Kulozik haben recherchiert.

„Die Masse liegt auf Grund ihrer geringen Stundenzahl bei unter 1.000 Euro.

„Und davon kann man natürlich nicht leben. Und deswegen müssen auch viele dann einen Zweit- oder sogar Drittjob annehmen.“

Doch der Streit um mehr Geld ist nur das eine. Was kaum einer weiß: Hinter den Kulissen geht es ans Eingemachte. Viele Unternehmen stellen inzwischen traditionelle Regeln der Arbeitswelt grundsätzlich in Frage. Zum Beispiel:

„Das Festhalten am 8-Stunden-Tag (sei) im digitalen Zeitalter kein Zukunftsmodell.“

Und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber will sogar:

„… Entgelte und Arbeitszeiten flexibel auf der Betriebsebene … gestalten.“

Mehr und mehr werden Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern zur Farce – hier tagt Verdi mit dem Arbeitgeberverband des Handels. Denn viele Unternehmen lehnen die dort vereinbarten Arbeitszeitregeln ab. Inzwischen ist nur noch eine Minderheit der Beschäftigten im Einzelhandel tarifgebunden: Gerade einmal 30 Prozent.

Diese Tarifflucht bereitet der Bundesarbeitsministerin Sorge. Deshalb  setzt  sie seit einiger Zeit auf Anreize für Arbeitgeber, wieder in die Tarifbindung zurückzukehren.

Im Bundestag präsentiert sie ihr Konzept: Starre gesetzliche Regeln, die den Arbeitgebern nicht gefallen, sollen mit so genannten Öffnungsklauseln umgangen werden können – beispielsweise bei der Leiharbeit.

Andrea Nahles (SPD), Bundesministerin für Arbeit

„Die Sozialpartnerschaft ist für mich Herzstück unserer sozialen Marktwirtschaft. Deshalb geben wir den Sozialpartnern Spielraum. Durch Tarifvertrag – also zusammen, nicht alleine – können sie den Einsatz von Leiharbeit, abweichend von den Grundregeln des Gesetzes, gestalten und aushandeln. Das setzt einen neuen Anreiz, sich tariflich zu binden.

Diese Öffnungsklauseln – man mag es kaum glauben – betreffen auch die gesetzlichen Mindeststandards für Lohn, Arbeitszeit oder Befristungen.

In den Gesetzen, die eigentlich die Arbeitnehmer schützen sollen, tauchen nun vermehrt Sätze auf wie:

„abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.“

Im Wahlkampf verkauft SPD-Kanzlerkandidat Schulz dieses Unterlaufen der Regeln zum Schutz der Arbeitnehmer als Fortschritt.

Martin Schulz (SPD), Kanzlerkandidat

„Andrea Nahles hat erfolgreich die Weichen für Tarifbindung gestellt: mehr Flexibilität nur in tarifgebundenen Betrieben. Denn es geht um Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wie soll das gehen? Arbeiter und Angestellte schützen, indem man ihre Rechte aufweicht?

Arbeitsmarktexperte Prof. Sell meint, hier wird das Prinzip Tarifvertrag auf den Kopf gestellt:

Stefan Sell, Institut für Arbeitsmarktforschung, Hochschule Koblenz

„Also es gibt einen einfachen Grundsatz, dass Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag nicht schlechter gestellt dürfen als eine gesetzliche Regelung. Das leuchtet auch irgendwie ein, weil eigentlich sollte es einem besser gehen wenn man Tarifvertrag hat. Nun hat man aber tarifvertragliche Öffnungsklausel ermöglicht mit denen man von der gesetzlichen Regelung abweichen kann.

Jetzt sitzen Tarifpartner am Tisch und verhandeln nicht nur, was oberhalb der gesetzlichen Mindestgrenzen machbar ist: also mehr Geld, bessere Arbeitszeit, mehr Sicherheiten.

Nun kann auch nach unten verhandelt werden: befristet sogar weniger als der Mindestlohn, weniger Ruhepausen und so weiter.

Stefan Sell, Institut für Arbeitsmarktforschung, Hochschule Koblenz

„Da beißt die Maus keinen Faden ab, es ist eine Schlechterstellung von Arbeitnehmern durch einen Tarifvertrag.“

Das Arbeitsministerium behauptet dagegen, die Arbeitnehmer hätten nichts zu befürchten:

„Mehr Flexibilität gibt es nur, wenn Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialpartnerschaftlich vereinbart werden.“

Stefan Sell, Institut für Arbeitsmarktforschung, Hochschule Koblenz

„Die Grundannahme von Tariföffnungsklauseln: da sitzen zwei gleichstarke Partner sich gegenüber und können dann ein vernünftiges Ergebnis ausbaldowern, na das stimmt doch schon bei so einer starken Gewerkschaft wie der IG Metall nicht … nein diese Prämisse, die ist völlig unsinnig, die funktioniert nicht, die spiegelt auch nicht die Realität in den Unternehmen wider.“

Tatsächlich hat die IG Metall kürzlich per Tarifvertrag akzeptiert, dass der Arbeitgeber Mindeststandards für Leiharbeiter unterlaufen darf.

Leiharbeiter in der Autoindustrie bekommen nun etwas mehr Geld, im Gegenzug dürfen sie doppelt so lange verliehen werden, als per Gesetz vorgesehen. Und das, obwohl erst im Frühjahr das Leiharbeitergesetz verschärft wurde: 18 Monate maximal, Schluss mit der Ausbeutung, hieß es.

Wir treffen einen Leiharbeiter vorm BMW-Werk in Dingolfing. Von uns erfährt er, dass die Tarifpartner die Verleihdauer verdoppelt  haben – auf 36 Monate, mit Option auf 48 Monate. Eine Öffnungsklausel im Gesetz machte es möglich.

Er wusste von dieser Regelung nichts und will lieber nicht erkannt werden, wer weiß schon, wie BMW reagiert.

Leiharbeiter, Stimme nachgesprochen

„Wir wurden über diese Vereinbarung nicht informiert. Weder von der Zeitarbeitsfirma noch von BMW selbst“

Kontraste

„Und die Gewerkschaft, hat die sie informiert?“

Leiharbeiter, Stimme nachgesprochen

„Ich denke mal, dass das bei vielen auf großen Unmut gestoßen wäre, wenn sie das zu Ohren bekommen hätte. Also hat man da wahrscheinlich erstmal den Deckel drüber gehalten.“

Schon vier Jahre ist er ununterbrochen im BMW-Werk, als Leiharbeiter. Aufgrund des neuen Gesetzes hoffte er eigentlich, bald einen regulären Vertrag von BMW zu bekommen. Doch durch die Öffnungsklausel im Gesetz, sieht die Zukunft für ihn düster aus.

Leiharbeiter, Stimme nachgesprochen

„Leiharbeit ist Teil des Sklavenlohnsektors. Von der Bezahlung her und das ganze Rundherum. Man hält ja diese Leute praktisch in prekären Verhältnissen also man hat ja keine Sicherheit, keine Planungssicherheit, man kann sich weder auf irgendwelche Kreditverträge einlassen, weil man nicht weiß, wie lange man den Job besitzt.“

BMW als Arbeitgeber profitiert davon. Aber warum schließt die mächtige IG Metall einen solchen Vertrag ab? Für ein Interview ist die Gewerkschaft nicht zu haben.

Der Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst von den Linken war jahrelang Gewerkschaftsfunktionär der IG Metall. Für ihn ist dieser Tarifvertrag ein Offenbarungseid:

Klaus Ernst (Die Linke), Bundestagsausschuss für Arbeit

„Das Ziel muss ja sein, das Ziel, dass IG Metall und die Gewerkschaften haben das immer vertreten, dass man möglichst wenig Leiharbeitnehmerinnen, möglichst wenig Menschen in solchen prekären Arbeitsverhältnissen haben. Und das läuft natürlich dem zu wider.“

Ernst weiß, dass Konzerne schnell mit Werksverlagerungen ins Ausland drohen, wenn die Gewerkschaft zu frech wird. Er vermutet aber auch, dass die IG Metall durch das Verlängern der Leihfristen, die Arbeiter aus der gut organisierten Stammbelegschaft absichern wollten. Je mehr Leiharbeiter es gibt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass bei einer Krise jemand von der Stammbelegschaft gekündigt wird.

Klaus Ernst (Die Linke), Bundestagsausschuss für Arbeit

„Die Leiharbeitnehmer, sind ja, ich sag es mal auf Deutsch, die Beschissensten in der Situation.“

Ähnlich läuft es bei den Ärzten – auch hier wurde ein Mindeststandard wegverhandelt. Eigentlich darf man maximal nur 48 Stunden in der Woche arbeiten, so das Gesetz. Laut Tarifvertrag für Ärzte sind 58 Stunden erlaubt. Der Marburger Bund, die Gewerkschaft der Ärzte, macht hier mit, obwohl die eigenen Mitglieder ein Ende dieser extremen Überstundenregelung fordern. Begründet wird es mit dem Ärztemangel:

Andreas Botzlar, Vorstand Marburger Bund

„Weil es zu wenig qualifizierte Mitarbeiter gibt. Wir fordern ja seit Jahren, dass man mehr Medizinstudenten zulässt, wir fordern auch seit Jahren, dass die Anzahl der ärztlichen Stellen in den Krankenhäusern vermehrt wird. Wäre das so, bräuchte man keine Öffnungsklausel nach außen.“

Und weil die Gewerkschaft hier so mitspielt, muss die Politik nicht handeln.

Mindeststandards als Verhandlungsmasse! Eine gefährliche Strategie.

Stefan Sell, Institut für Arbeitsmarktforschung, Hochschule Koblenz

„Hier muss man wissen, dass die Bestimmungen des Arbeitszeit-Gesetzes, dass die nicht vom Himmel gefallen sind oder sich irgendwelche Spinner ausgedacht haben, sondern zum Beispiel der gesetzlichen Vorgabe von Ruhezeiten für die Arbeitnehmer liegen konkrete arbeitsmedizinische Befunde zu Grunde, wo wir wissen, um wieviel höher die Unfälle sein, wenn die Leute zu lange arbeiten, dass die Leute krank werden.“

Beitrag von Diana Kulozik und Chris Humbs