Corona als Berufskrankheit

05.10.2020

„Alle, die nachweislich ihm Zusammenhang mit ihrer Arbeit an COVID-19 erkranken, müssen von der Unfallversicherung entsprechend entschädigt werden. Dieses Mindestmaß an Respekt schulden wir denjenigen, die in der Corona-Krise täglich ihre Gesundheit riskieren, damit der Laden weiter läuft. Doch COVID-19 als Arbeitsunfall scheint eine reine Luftnummer zu sein. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ist, angesichts von insgesamt einer viertel Million Erkrankter, ein Witz. Auch die Betroffenen in der Fleischindustrie, im Handel und in anderen Risikobranchen müssen entschädigt werden. Ich empfehle, sicherheitshalber einen Antrag stellen. Damit Sie leichter zu ihrem Recht kommen, brauchen wir flächendeckend unabhängige Beratungsstellen für Betroffene von Berufskrankheiten, wie es sie in Hamburg, Bremen und Berlin bereits gibt. Hier ist auch der Bund in der Pflicht.“

Einen Beitrag hierzu findet ihr beim RND

Meine Frage und die Antwort darauf sowie die Auswertung