LINKE fordert Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro

02.06.2016

 

„Ein Mindestlohn, der seinem Namen gerecht wird, muss ausnahmslos für Alle gelten, die ihn brauchen und muss 12 Euro betragen – alles andere ist Niedriglohn und muss durch staatlich finanzierte Aufstockerleistungen subventioniert werden“, sagt Jutta Krellmann, niedersächsische Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des eindeutigen Votums zur Erhöhung des Mindestlohns auf dem jüngsten Parteitag Ende Mai in Magdeburg. Krellmann weiter:

„Die Bundesregierung hat mit 8,50 Euro den Mindestlohn deutlich zu niedrig eingeführt. Dass Arbeitnehmer/innen immer noch Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle, die 2010 bereits bei 10,36 Euro lag, erhalten, ist ein Trauerspiel. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sorgt dafür, dass Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren eine Rente erhalten, die oberhalb des Grundsicherungsniveaus, mit anderen Worten: Hartz IV für Rentner/innen – liegt. Nach Berechnung der Bundesregierung, auf eine Anfrage der Linksfraktion, muss hierzu der Stundenlohn 11,68 betragen. Die Mindestlohnkommission hat zum 1. Juni die Beratungen aufgenommen, auf welchen Betrag der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 angehoben werden soll.

Die Frage der Höhe des Mindestlohns ist genauso aktuell wie die Frage der Ausgestaltung, denn nach wie vor gilt er nicht für Langzeiterwerbslose, jugendliche Beschäftigte oder Praktikant/innen – diese Ausnahmen müssen zurückgenommen werden. Zudem besteht dringender Nachbesserungsbedarf im Mindestlohngesetz darüber, dass der Mindestlohn einem reinen Stundenentgelt ohne Zuschläge, Trinkgeld oder Boni entspricht und nicht mit zusätzlichem Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verrechnet werden darf. Zusätzlich ist das Gesetz um eine Definition der vergütungsrechtlichen Arbeitszeit zu ergänzen und es sind dabei Kriterien festzulegen, die Arbeitsverhältnisse von ehrenamtlichen Tätigkeiten besser abgrenzen. Um den – teils schon kriminellen – Umgehungsstrategien der Arbeitgeber Einhalt zu gebieten, bedarf es auch eines Verbandsklagerechts für Gewerkschaften. Sanktionen ohne Kontrollen laufen ins Leere, das zeigt auch deren beschämend niedriges Niveau. Deswegen muss das Personal in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entsprechend mit 5.000 zusätzlichen Planstellen aufgestockt werden.“