Sozialversicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, auch nicht im Bundestag

08.10.2014

Die Bundesregierung steht selbst in der Verantwortung hinsichtlich „prekärer“ Beschäftigungsverhältnisse, da aktuell die Deutsche Rentenversicherung vom Bundestag als verantwortlichem Arbeitgeber von Besuchergruppenführern Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1,45 Millionen Euro nachfordert.

Wer im Bundestag arbeitet und dort nicht eigenständig über seinen Arbeitsbereich, Einsatzort und Arbeitszeit verfügt, gilt als abhängig beschäftigt. Arbeitgeber, die für solche Angestellten keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abfühen, beschäftigen Scheinselbstständige und betreiben so systematisch Sozialversicherungsbetrug. Die Bundestagsverwaltung ist hier Wiederholungstäterin und verstößt erneut gegen geltendes Recht. Das kann kein Zufall sein und muss politisch aufgerarbeitet werden.

DIE LINKE hat als erste Fraktion im Bundestag auf das generelle Problem des Missbrauchs von Werkverträgen auch im Rahmen von Scheinselbstständigkeit hingewiesen und fordert die Bundesarbeitsministerin Nahles erneut auf, diesem Sozialversicherungsbetrug ein Ende zu setzen. DIE LINKE fordert schärfere Kontrollen bei Verdacht von Scheinselbständigkeit. Zudem muss Betriebsräten bei Werkverträgen ein Mitbestimmungsrecht zugestanden werden.“