Schlechter mit Tarifvertrag? Wie die Bundesregierung die Tarifpolitik auf den Kopf stellt und Gewerkschaften systematisch schwächt

09.05.2017

Gewerkschaften bringen es mit ihrem Slogan »Besser mit Tarif« auf den Punkt: Tarifverträge verbessern die Arbeits- und Lebensbedingungen aller Beschäftigten, die unter ihrem Schutz arbeiten. Diese kollektiven Regelungen waren bis dato ein Garant für weniger Arbeitszeit, mehr Urlaub und höhere Löhne. Flächentarifverträge sichern darüber hinaus, dass der Wettbewerb in einer Branche über das Produkt und nicht über prekäre Beschäftigungsformen und Lohndumping ausgetragen wird. Die Deregulierungen am Arbeitsmarkt der letzten 20 Jahre haben aber ihre Spuren hinterlassen und Gewerkschaften nachhaltig geschwächt. Arbeitgeber haben sich systematisch aus der Tarifbindung verabschiedet, ohne dass Gewerkschaften diese Tarifflucht verhindern konnten. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse disziplinieren die Stammbelegschaften und verringern die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften. Heute gilt bundesweit nicht einmal mehr für die Hälfte der Beschäftigten ein Flächentarifvertrag und nur 27 Prozent der Betriebe sind tarifgebunden. Vor 20 Jahren waren es noch 43 Prozent.

Daher ist es dringend notwendig, die Tarifbindung wieder zu erhöhen. Wenn sich dieses Ziel neben der SPD sogar die CDU/CSU zu eigen macht, schrillen die Alarmglocken. Und tatsächlich: Beide wollen nicht die Organisationsmacht der Gewerkschaften stärken, sondern Tarifverträge für Arbeitgeber attraktiv machen. Der fatale Ansatz ist: In Gesetzen wird die Möglichkeit eröffnet, von genau diesen zu Ungunsten der Beschäftigten abzuweichen – aber nur durch Tarifvertrag. Arbeitgeber sollen nicht mehr wie bisher von starken und verhandlungsmächtigen Gewerkschaften unter Druck gesetzt werden, um Tarifverträge abzuschließen, die Verbesserungen gegenüber gesetzlichen Mindeststandards garantieren. Stattdessen lockt der Gesetzgeber die Arbeitgeber in die Tarifbindung, indem er ihnen über sogenannte tarifdispositive Regelungen die Möglichkeit gibt, in ihrem Betrieb gesetzliche Schutzrechte zu unterlaufen. Das ist nicht nur eine gefährliche Strategie, sondern zugleich die Pervertierung von Tarifpolitik.

Das Argument, dass starke Gewerkschaften oder starke Betriebsräte im Gegenzug zu solchen Verschlechterungen an anderer Stelle Verbesserungen aushandeln können, ist kurzsichtig. Solche Zugeständnisse können vielleicht in gut organisierten Branchen oder Betrieben ausgehandelt werden. In Bereichen, in denen die Verhandlungsmacht der Beschäftigten gering ist, werden die Arbeitgeber aber Verschlechterungen durchdrücken, ohne dass es eine entsprechende Gegenleistung gibt. Das wird eine Spirale der Schmutzkonkurrenz nach sich ziehen. Wenn Tarifverträge nicht mehr eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Ziel haben, verlieren sie für die Beschäftigten an Legitimation und Ansehen. Die Folgen einer Tarifflucht seitens der Beschäftigten für die Organisationsmacht der Gewerkschaften sind nicht absehbar.

Das Perfide an dieser Strategie ist, dass sich SPD und CDU/CSU als Verantwortliche entspannt zurücklehnen können, während jenen Gewerkschaften, die Tarifverträge unterhalb gesetzlicher Mindeststandards abschließen, der schwarze Peter zugeschoben wird. SPD und CDU/CSU sind für diese Strategie vehement zu kritisieren. Wenn Gewerkschaften von den Abweichungsmöglichkeiten Gebrauch machen, schwächt das ihre Organisationsmacht und das Tarifsystem insgesamt. Wenn die Regierung solche Gesetze sogar noch als Erfolg zur Stärkung der Tarifautonomie feiert, ist das heuchlerisch. Die politische Absicht wird verschleiert und der gesellschaftliche Druck auf den Gesetzgeber verringert sich. DIE LINKE fordert, dass Schutzgesetze und gesetzliche Mindeststandards nicht zur Disposition gestellt werden. Wenn Gesetze keine untere Haltelinie mehr bilden, befinden sich die Arbeitsbedingungen im freien Fall und der Sozialstaat gibt seine Rolle als Gestalter und Ordnungsmacht auf.

Ein bekanntes Beispiel für das Scheitern dieser tarifpolitischen Strategie ist die Leiharbeitsbranche. Hier hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass nur mit Tarifvertrag vom Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ abgewichen werden darf. Mit der Folge, dass zwar fast die gesamte Branche nun unter einen Tarifvertrag fällt, Equal Pay für die meisten Leiharbeitsbeschäftigten aber in weite Ferne gerückt ist. Mit den gesetzlichen Änderungen, die zum 1. April dieses Jahres in der Leiharbeit in Kraft getreten sind, gibt es weitere Öffnungsklauseln. Die Höchstüberlassungsdauer ist im Gesetz zwar auf 18 Monate festgesetzt, kann zukünftig aber mit Tarifvertrag verlängert werden. Ein weiteres Beispiel ist die sachgrundlose Befristung, die gesetzlich innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten maximal dreimal verlängerbar ist. Allerdings sind tarifliche Regelungen erlaubt, die sachgrundlose Befristungen bis zu fünf Jahren bei fünf Verlängerungen zulassen. Ganz aktuell sind tarifdispositive Regelungen im Arbeitszeitgesetz geplant, die Abweichungen von der gesetzlichen Ruhezeit ermöglichen.

Statt solche vergifteten Äpfel anzubieten, muss der Gesetzgeber seine Hausaufgaben machen und Gewerkschaften den Rücken für Tarifverhandlungen freihalten. Dafür müssen prekäre Arbeitsverhältnisse zurückgedrängt werden: Minijobs sind sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gleichzustellen, sachgrundlose Befristungen gehören abgeschafft und Leiharbeit muss strikt begrenzt, langfristig verboten werden. Auch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ist zu erleichtern. All das würde Gewerkschaften helfen, ihre Organisationsmacht wieder zu erhöhen, um Tarifverträge erzwingen zu können.

 

Erschienen im Handelsblatt am 9.5.17
http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/tarifpolitik-schlechter-mit-tarifvertrag/19770722.html