10 Jahre Hartz-Gesetze - ein trauriges Jubiläum!

21.12.2012
Hartz-Gesetze müssen weg!

Vor genau zehn Jahren - ein Tag vor Heiligabend - am 23. Dezember 2002 wurden die ersten beiden Teile der so genannten Hartz-Gesetze beschlossen, die ab 2003 schrittweise in Kraft getreten sind.
Jutta Krellmann, niedersächsische Bundestagsabgeordnete und Sprecherin ihrer Fraktion für Arbeit und Mitbestimmung erklärt:

"Zehn Jahre Hartz-Gesetze ist für viele Menschen ein trauriges Jubiläum. Denn mit Hartz I und Hartz II haben sich die Arbeitsbedingungen von Millionen von Menschen enorm verschlechtert. Immer mehr Beschäftigte müssen für weniger Geld arbeiten. Dadurch ist das Risiko, trotz Arbeit in Armut zu geraten, drastisch angestiegen. Einen neuen traurigen Rekord meldet der Paritätische Gesamtverband in seinem jüngsten Armutsbericht: 15,1 Prozent der Bundesbürger sind von Armut mittlerweile direkt betroffen.

SPD und Grüne haben vor zehn Jahren mit Hartz I und Hartz II sowohl den Einsatz von Leiharbeitern als auch die Einrichtung von Minijobs für die Unternehmen erheblich erleichtert. Atypische und prekäre Beschäftigungsverhältnisse gehören seitdem zur traurigen Realität. Fast jeder Vierte Beschäftigte arbeitete im Jahr 2010 im Niedriglohnbereich - und dabei handelt es sich keineswegs nur um Teilzeitbeschäftigte. 44,8 Prozent aller Niedriglohnbeschäftigten arbeiten Vollzeit. Rund 1,4 Millionen Beschäftigte bundesweit, etwa 120.000 davon in Niedersachsen und 1.600 in Hameln-Pyrmont, müssen ihre Hungerlöhne mittlerweile mit Hartz IV-Leistungen aufstocken. Dafür wurden allein im letzten Jahr rund 11 Milliarden Euro Steuergelder ausgegeben. Unseren Landkreis kostet das jährlich 270.000 Euro. Der Staat und damit alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler subventionieren so Unternehmen, die keine existenzsichernden Löhne zahlen.

DIE LINKE will die Logik der Hartz-Gesetze brechen und setzt sich für eine grundlegend andere Arbeitsmarktpolitik ein. Um Armut trotz Arbeit zu verringern, brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10 Euro. Um Leiharbeit einzuschränken, muss ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Zudem muss die Einsatzdauer auf sechs Monate begrenzt und die Mitbestimmung von Betriebsräten gestärkt werden. Der Druck auf Erwerbslose und Beschäftigte muss verringert werden, indem das Arbeitslosengeld I länger gezahlt, das Arbeitslosengeld II auf mindestens 500 Euro erhöht wird."