10 Jahre Hartz-Gesetze - ein trauriges Jubiläum!
21.12.2012Vor genau zehn Jahren -
ein Tag vor Heiligabend - am 23. Dezember 2002 wurden die ersten beiden
Teile der so genannten Hartz-Gesetze beschlossen, die ab 2003
schrittweise in Kraft getreten sind.
Jutta Krellmann, niedersächsische Bundestagsabgeordnete und Sprecherin ihrer Fraktion für Arbeit und Mitbestimmung erklärt:
"Zehn
Jahre Hartz-Gesetze ist für viele Menschen ein trauriges Jubiläum. Denn
mit Hartz I und Hartz II haben sich die Arbeitsbedingungen von
Millionen von Menschen enorm verschlechtert. Immer mehr Beschäftigte
müssen für weniger Geld arbeiten. Dadurch ist das Risiko, trotz Arbeit
in Armut zu geraten, drastisch angestiegen. Einen neuen traurigen Rekord
meldet der Paritätische Gesamtverband in seinem jüngsten Armutsbericht:
15,1 Prozent der Bundesbürger sind von Armut mittlerweile direkt
betroffen.
SPD und Grüne haben vor zehn Jahren mit Hartz I und
Hartz II sowohl den Einsatz von Leiharbeitern als auch die Einrichtung
von Minijobs für
die Unternehmen erheblich erleichtert. Atypische und prekäre
Beschäftigungsverhältnisse gehören seitdem zur traurigen Realität. Fast
jeder Vierte Beschäftigte arbeitete im Jahr 2010 im Niedriglohnbereich -
und dabei handelt es sich keineswegs nur um Teilzeitbeschäftigte. 44,8
Prozent aller Niedriglohnbeschäftigten arbeiten Vollzeit. Rund 1,4
Millionen Beschäftigte bundesweit, etwa 120.000 davon in Niedersachsen
und 1.600 in Hameln-Pyrmont, müssen ihre Hungerlöhne mittlerweile mit
Hartz IV-Leistungen aufstocken. Dafür wurden allein im letzten Jahr rund
11 Milliarden Euro Steuergelder ausgegeben. Unseren Landkreis kostet
das jährlich 270.000 Euro. Der Staat und damit alle Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler subventionieren so Unternehmen, die keine
existenzsichernden Löhne zahlen.
DIE LINKE will die Logik der
Hartz-Gesetze brechen und setzt sich für eine grundlegend andere
Arbeitsmarktpolitik ein. Um Armut trotz Arbeit zu verringern,
brauchen wir einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 10
Euro. Um Leiharbeit einzuschränken, muss ab dem ersten Einsatztag ohne
Ausnahme das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Zudem
muss die Einsatzdauer auf sechs Monate begrenzt und die Mitbestimmung
von Betriebsräten gestärkt werden. Der Druck auf Erwerbslose und
Beschäftigte muss verringert werden, indem das Arbeitslosengeld I länger
gezahlt, das Arbeitslosengeld II auf mindestens 500 Euro erhöht wird."