Fleischindustrie: Werkvertragsbeschäftigung ging bereits im letzten Jahr zurück

10.09.2021

Zusammenfassung:

Mehr als ein Drittel aller Arbeitsstunden im Bereich der Bereich der industriellen Be- und Verarbeitung von Fleischwaren wurden 2020 von Werkvertragsbeschäftigten geleistet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Anteil gesunken (von etwa 39 auf etwa 35 Prozent). Im selben Zeitraum ist die Zahl der Werkvertragsunternehmen in der Fleischindustrie von 428 auf 376 gesunken.

Das monatliche Durchschnittseinkommen in der Fleischindustrie liegt 2020 mit 2.274 € um die Hälfte niedriger niedriger als in der Gesamtwirtschaft mit 3.427 €. Mehr als die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in der Fleischindustrie arbeiten zum Niedriglohn. Der Anteil der Niedriglohnbezieher ist seit zehn Jahren erstmals gesunken.

Die Bundesregierung sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, das Verbot von Werkverträgen auf andere Branchen zu übertragen. Sie wird die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal in der Fleischwirtschaft im Jahr 2023 evaluieren. Ein Antrag der Tarifvertragsparteien auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 7 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für den von ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag zur Festlegung eines Mindestlohns in der Fleischwirtschaft ist am 10. August 2021 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingegangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird das BMAS den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären.

Die Anzahl der Beschäftigten in der Fleischindustrie ist in den letzten zehn Jahren angestiegen, die Zahl der ausländischen Beschäftigten hat sich mehr als verdreifacht. Allerdings sind die Beschäftigtenzahlen seit dem Vor-Corona-Jahr 2018 gesunken.

O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit, DIE LINKE im Bundestag:

„Das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie zeigt erste Wirkung. Es ist ein gutes Instrument gegen prekäre Beschäftigung. Jetzt muss es die Bundesregierung auch auf andere Niedriglohn-Branchen anwenden. Es ist völlig unverständlich, dass sie den Missbrauch von Werkverträgen nicht auch im Handel, der Logistik oder bei den Paketdiensten stoppen will. Doch am Ende helfen gegen Niedriglöhne nur gute Tarifverträge. Die werden von organisierten Beschäftigten und ihren Gewerkschaften erkämpft. Die Bundesregierung muss das unterstützen und Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklären. Damit wir in allen Branchen gute Arbeit bei guten Löhnen bekommen.“

Hintergrund Arbeitsschutzkontrollgesetz:

Durch das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz („Arbeitsschutzkontrollgesetz“) wird es grundsätzlich verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) einzusetzen. Das Fleischunternehmen darf damit im Kernbereich nur eigene Arbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021. Für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern gilt es ab dem 1. April 2021 (mit einer eng begrenzten Ausnahme für die Fleischverarbeitung). Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen. Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest. (Quelle BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/arbeitsschutzkontrollgesetz.html).

Hier findet ihr die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung

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