Berufskrankheit Hautkrebs: zwei Drittel mehr Fälle anerkannt

09.07.2021

Berufskrankheit Hautkrebs: zwei Drittel mehr Fälle anerkannt

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf schriftliche Fragen im Juni 2021 (Arbeitsnummern 244 und 247) von Jutta Krellmann, Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Zusammenfassung:

Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung (BK Nr. 5103) ist seit Jahren die zweithäufigste Berufskrankheit. Im Jahr 2020 wurden 6.645 Fälle anerkannt. Die Gesamtzahl der Anerkennungen ist in den letzten fünf Jahren um mehr als zwei Drittel angestiegen.

Die Arbeitsunfähigkeitstage auf Grund von „Schäden durch Hitze und Sonnenlicht“ sind von 2010 bis 2019 um drei Viertel gestiegen. Etwa zwei Drittel der Krankschreibungen entfielen auf Männer.

Fast jeder achte Beschäftigte gibt an, mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im Freien zu arbeiten. Die drei am häufigsten betroffenen Branchen sind die Land- und Forstwirtschaft, Wasserversorgung; Abwasser- Abfallentsorgung und das Baugewerbe.

Belastungen bei der Arbeit im Freien können neben anderen Faktoren durch Sonnenstrahlung und Hitze entstehen. Effektive Schutzmaßnahmen erfolgen nach dem TOP-Prinzip: technisch, organisatorisch, persönlich. Insbesondere die vorgeschriebene Unterweisung des Arbeitsgebers über die Risiken ist wichtig. Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die häufig im Freien arbeiten, geben an, dass sie nicht über Gefährdungen durch Sonneneinstrahlung unterwiesen wurden.

Zu mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Hitze gehören Sonnenstich, Hitzekrämpfe, Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung oder Hitzeschlag. Aus einer UV-Überexposition resultierende akute Schäden wie Sonnenbrand oder Horn- bzw. Bindehautentzündungen, mögliche Langzeitschäden sind Hautkrebs.

O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit, DIE LINKE im Bundestag:

„Wer in brütender Hitze schuften muss, braucht Schutz. Arbeitgeber, die damit fahrlässig umgehen, schädigen die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Wer an Schutzmaßnahmen spart, den muss man sich vorknöpfen. Wir brauchen mehr starke Betriebsräte, die Arbeitsschutz einfordern. Der Staat muss endlich für bessere Kontrollen und mehr Betriebsräte sorgen. DIE LINKE fordert eine verpflichtende Arbeitsschutzerklärung. Arbeitgeber müssten dann jährlich den Aufsichtsbehörden mitteilen, was sie für den Arbeitsschutz tun. Das geht digital, wie bei der Steuererklärung. Die Kontrollbehörden hätten endlich Anhaltspunkte, wo sie genauer hinschauen müssen.“

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