Arbeit gerecht verteilen!

23.12.2017

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Arbeitszeitvolumen in Deutschland“ (BT-Drs. 19/54) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Zusammenfassung:

Im Jahr 2016 haben Erwerbstätige in Deutschland insgesamt 59,3 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Das entspricht einer Steigerung von 2,9% im Vergleich zum Jahr 2000 und einer Steigerung von 6,8% im Vergleich zum niedrigsten Stand in 2005. In den Wirtschaftszweigen „Unternehmensdienstleister“ (von 9,2 Prozentpunkten in 2000 auf 13,2 Prozentpunkte in 2016) und „Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ (von 21,6 Prozentpunkten in 2000 auf 23,9 Prozentpunkten in 2016) gab es zwischen 2000 und 2016 den größten Zuwachs des Anteils des gesamten Arbeitsangebots.

Im Jahr 2016 entfielen 36,0 Milliarden Arbeitsstunden auf männliche Erwerbstätige (60,8% des gesamten Arbeitsangebots) gegen 23,3 Milliarden Arbeitsstunden auf weibliche Erwerbstätige (39,2%). Im Jahr 2000 leisteten männliche Erwerbstätige noch 36,4 Milliarden Arbeitsstunden (62,8%) und weibliche Erwerbstätige 21,6 Milliarden Arbeitsstunden (37,2%). Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen am gesamten Arbeitsangebot weiblicher Beschäftigten (25,6 Prozentpunkten) liegt um 42,2% höher als bei den Männern (18,0 Prozentpunkten). In den neuen Bundesländern ist die Differenz wesentlich geringer (7,0%) als in den alten Bundesländern (51,4%).

Teilzeitbeschäftigte leisteten 2016 10,9 Milliarden Arbeitsstunden. Im Vergleich zu 2000 entspricht das einer Steigerung von 67,9%, als noch 6,5 Milliarden Stunden in Teilzeitbeschäftigung geleistet wurden. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigung am gesamten Arbeitsangebot stieg zwischen 2000 und 2016 von 13,4% auf 21,7%. Im gleichen Zeitraum sank der Anteil der Vollzeitbeschäftigung von 86,6% auf 78,3%.

Die durchschnittliche Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten um 16,3% gestiegen (von 609 Stunden in 2000 auf 709 Stunden in 2016). 668 Millionen Arbeitsstunden oder 1,3% des gesamten Arbeitsangebots umfasste die Arbeit in Nebenjobs (ein Anstieg von 62,9% im Vergleich zu den 410 Millionen Stunden in 2000). Frauen haben 2016 mehr als dreimal (302%) so viel Teilzeitarbeit geleistet als Männer. Die durchschnittliche Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen ist zwischen 2000 und 2016 um 18,3% angestiegen (von 611 Stunden auf 723 Stunden).

In 1,08 Millionen Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person erwerbstätig. Diese Zahl ist seit 2007 um 1% zurückgegangen (von 1,09 Millionen in 2007). Die Aufstockerleistungen nach SGB II für Haushalte mit mindestens einem erwerbstätigen ALG-II-Bezieher betrugen in 2016 insgesamt 10,77 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 um 12,9% gestiegen (von 9,55 Milliarden Euro). In 377.000 Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person teilzeitbeschäftigt. Im Vergleich zu 2007 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt (mit 107%). Für Haushalte mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten beliefen sich die Aufstockerleistungen auf 3,29 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 um 156% gestiegen.

O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Expertin für Arbeit und Mitbestimmung für DIE LINKE. im Bundestag:

„Das Angebot an Erwerbsarbeit verteilt sich immer ungleicher. Während die einen bis zum Umfallen schuften, müssen sich die anderen, unverhältnismäßig oft Frauen, mit Teilzeitstellen und Minijobs begnügen. Dieser Entwicklung müssen wir einen Riegel vorschieben.

Jedes Jahr müssen die Steuerzahler für die ungleiche Verteilung des Arbeitsangebots der Arbeitgeberseite in

Milliardenhöhe aufkommen. Das zeigt insbesondere der rasante Anstieg bei den Aufstockerleistungen für Teilzeitbeschäftigte. DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen wollen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen.“

Ergebnisse im Einzelnen:

  • Im Jahr 2016 haben Erwerbstätige in Deutschland insgesamt 59,3 Milliarden Arbeitsstunden geleistet. Das entspricht einer Steigerung von 2,9% im Vergleich zum Jahr 2000 und einer Steigerung von 6,8% im Vergleich zum niedrigsten Stand in 2005. (Siehe Tabelle 1)
  • Im Jahr 2016 entfielen 36,0 Milliarden Arbeitsstunden auf männliche Erwerbstätige (60,8% des gesamten Arbeitsangebots) gegen 23,3 Milliarden Arbeitsstunden auf weibliche Erwerbstätige (39,2%). Im Jahr 2000 leisteten männliche Erwerbstätige noch 36,4 Milliarden Arbeitsstunden (62,8%) und weibliche Erwerbstätige 21,6 Milliarden Arbeitsstunden (37,2%). (Siehe Tabelle 1)
  • Die tarifliche/betriebsübliche Arbeitszeit pro Beschäftigte ist zwischen 2000 und 2016 um 3,8% leicht zurückgegangen (von 1.548 Stunden im Jahr auf 1.489 Stunden). Seit 2013 ist die Zahl aber wieder um 1,6% angestiegen (von 1.466 auf 1.489 Stunden). (Siehe Tabelle 2)
  • Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen am gesamten Arbeitsangebot ist zwischen 2000 und 2016 um 6,0% gestiegen (von 19,9 Prozentpunkten auf 21,1). In 2008 lag der Anteil mit 23,2 Prozentpunkten besonders hoch (16,6% höher als in 2000). (Siehe Tabelle 3)
  • Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen am gesamten Arbeitsangebot liegt mit 21,6 Prozentpunkten in den alten Bundesländern um 11,9% höher als in den neuen Bundesländern (19,3%). (Siehe Tabelle 4)
  • Der Anteil atypischer Beschäftigungsformen am gesamten Arbeitsangebot weiblicher Beschäftigten (25,6 Prozentpunkten) liegt um 42,2% höher als bei den Männern (18,0 Prozentpunkten). In den neuen Bundesländern ist die Diskrepanz zwischen dem Anteil atypischer Beschäftigungsformen bei Männern (18,7 Prozentpunkten) und Frauen (20,0 Prozentpunkten) mit 7,0% wesentlich geringer als in den alten Bundesländern, wo der Frauenanteil 27,1 Prozentpunkten beträgt gegenüber 17,9 Prozentpunkten bei den Männern. Damit liegt Anteil atypischer Beschäftigungsformen am gesamten Arbeitsangebot bei Frauen im Westen um 51,4% höher als bei den Männern im Westen. (Siehe Tabelle 4)
  • Der Anteil befristeter Beschäftigung am gesamten Arbeitsangebot lag 2014 bei 13,1 Prozentpunkten. In den neuen Bundesländern liegt dieser Anteil mit 14,2 Prozentpunkten des gesamten Volumens um 14,5% höher als in den neuen Bundesländern. (Siehe Tabelle 4)
  • Der Anteil der Leiharbeit am gesamten Arbeitsangebot lag 2014 bei 2,4 Prozentpunkten. Zwischen den alten (2,4 Prozentpunkten) und den neuen Bundesländern (2,5 Prozentpunkten) gibt es kaum einen Unterschied. Bei den Männern lag der Anteil der Leiharbeit mit 3,0 Prozentpunkten um 87,5% höher als bei den Frauen (1,6 Prozentpunkten). Diese Differenz ist in den neuen Bundesländern (3,4 Prozentpunkten gegenüber 1,5 Prozentpunkten bei den Frauen) mit 126,7% deutlich ausgeprägter als in den alten Bundesländern (2,9 Prozentpunkten bei den Männern gegen 1,7 Prozentpunkten bei den Frauen, was einer Differenz von 70,6% entspricht). (Siehe Tabelle 4)
  • Von den insgesamt 59,3 Milliarden Arbeitsstunden in 2016 leisteten beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 50,8 Milliarden Stunden (ein Anstieg von 4,0% gegenüber 48,8 Milliarden Arbeitsstunden in 2000). (Siehe Tabelle 7)
  • 668 Millionen Arbeitsstunden oder 1,3% des gesamten Arbeitsangebots umfasste die Arbeit in Nebenjobs (ein Anstieg von 62,9% im Vergleich zu den 410 Millionen Stunden in 2000). (Siehe Tabelle 7)
  • Vollzeitbeschäftigte leisteten 2016 39,3 Milliarden Arbeitsstunden. Im Vergleich zu 2000 entspricht das einen Rückgang von 6,3%, als noch 42,0 Milliarden Stunden in Vollzeitbeschäftigung geleistet wurden. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigung am gesamten Arbeitsangebot sank zwischen 2000 und 2016 von 86,6% auf 78,3%. (Siehe Tabelle 5)
  • Teilzeitbeschäftigte leisteten 2016 10,9 Milliarden Arbeitsstunden. Im Vergleich zu 2000 entspricht das einer Steigerung von 67,9%, als noch 6,5 Milliarden Stunden in Teilzeitbeschäftigung geleistet wurden. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigung am gesamten Arbeitsangebot stieg zwischen 2000 und 2016 von 13,4% auf 21,7%. (Siehe Tabelle 5)
  • Frauen leisteten 2016 20,7 Milliarden Arbeitsstunden in Vollzeitbeschäftigung. Dies entspricht einer Steigerung von 7,6% gegenüber 2000, als diese Zahl bei 19,3 Milliarden lag. Männer verbrachten dementgegen 2016 29,3 Milliarden Stunden in Vollzeitbeschäftigung. Dies entspricht einer minimalen Steigerung von 0,3% gegenüber 2000 (29,2 Milliarden Stunden) Frauen haben damit 2016 40,3% weniger Vollzeitarbeit geleistet als Männer. 2000 lag diese Differenz zwischen den Geschlechtern bei 51,5%. (Siehe Tabelle 6)
  • Frauen leisteten 2016 8,2 Milliarden Arbeitsstunden in Teilzeitbeschäftigung. Dies entspricht einer Steigerung von 64,3% gegenüber 2000, als diese Zahl bei 5,0 Milliarden lag. Männer verbrachten dementgegen 2016 2,7 Milliarden Stunden in Teilzeitbeschäftigung. Dies entspricht einer Steigerung von 79,3% gegenüber 2000 (1,5 Milliarden Stunden) Frauen haben damit 2016 mehr als dreimal (302% mehr) so viel Teilzeitarbeit geleistet als Männer. 2000 lag die Teilzeit-Differenz zwischen den Geschlechtern bei 330%. (Siehe Tabelle 6)
  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei erwerbstätigen Hauptverdienenden lag 2016 bei 38 Stunden. Bei männlichen Hauptverdienenden lag diese Zahl bei 40 Wochenstunden, bei weiblichen Hauptverdienenden bei 34 Wochenstunden (17,6% weniger). (Siehe Frage 7)
  • Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in Privathaushalten (ohne Minijobs) liegt bei Einpersonenhaushalten bei 39 Stunden. In Mehrpersonenhaushalte liegt die Zahl mit 40 Stunden fast genauso hoch. (Siehe Tabelle zu Frage 7 im Anhang)
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit von beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist zwischen 2000 und 2016 um 5,3% zurückgegangen (von 1.348 Stunden auf 1.275 Stunden). Dies liegt teilweise am höheren Anteil der Teilzeitbeschäftigung am gesamten Arbeitsangebot (Siehe Tabelle 5). Zudem ist die durchschnittliche Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten um 16,3% gestiegen (von 609 Stunden in 2000 auf 709 Stunden in 2016). (Siehe Tabelle 8)
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zwischen 2000 und 2016 um 1,2% zurückgegangen (von 1.658 Stunden auf 1.638 Stunden). (Siehe Tabelle 8)
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit von beschäftigten Arbeitnehmerinnen ist zwischen 2000 und 2016 um 4,3% zurückgegangen (von 1.129 Stunden auf 1.080 Stunden). Die durchschnittliche Arbeitszeit von beschäftigten Arbeitnehmern ist zwischen 2000 und 2016 um 5,3% zurückgegangen (von 1.547 Stunden auf 1.467 Stunden). Damit arbeiten weibliche Beschäftigte durchschnittlich 26,3% weniger als männliche Beschäftigte. Im Jahr 2000 war die Diskrepanz 27,0%. (Siehe Tabelle 9)
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen ist zwischen 2000 und 2016 um 18,3% angestiegen (von 611 Stunden auf 723 Stunden). Die durchschnittliche Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist zwischen 2000 und 2016 um 10,4% angestiegen (von 605 Stunden auf 668 Stunden). Damit arbeiten weibliche Teilzeitbeschäftigte durchschnittlich 8,2% mehr als männliche Teilzeitbeschäftigte. Im Jahr 2000 arbeiteten weibliche Teilzeitbeschäftigte 1,0% länger als männliche Teilzeitbeschäftigte. (Siehe Tabelle 9)
  • Die durchschnittliche Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen ist zwischen 2000 und 2016 um 1,3% zurückgegangen (von 1.599 Stunden auf 1.579 Stunden). Die durchschnittliche Arbeitszeit von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist zwischen 2000 und 2016 um 1,4% zurückgegangen (von 1.690 Stunden auf 1.667 Stunden). Damit arbeiten weibliche Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich 5,3% weniger als männliche Vollzeitbeschäftigte. Im Jahr 2000 war die Diskrepanz 5,5%. (Siehe Tabelle 9)
  • In 1,08 Millionen Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person erwerbstätig. Diese Zahl ist seit 2007 um 1% zurückgegangen (von 1,09 Millionen in 2007). Die Aufstockerleistungen nach SGB II für Haushalte mit mindestens einem erwerbstätigen ALG- II-Bezieher betrugen in 2016 insgesamt 10,77 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 um 12,9% gestiegen (von 9,55 Milliarden Euro). (Siehe Tabelle zu Frage 8)
  • In 550.000 Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht eine geringe Steigerung von 0,4% seit 2007. Die Aufstockerleistungen nach SGB II für Haushalte mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten betrugen in 2016 4,82 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 um 23,9% gestiegen (von 3,89 Milliarden Euro) (Siehe Tabelle zu Frage 8)
  • In 185.000 Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person vollzeitbeschäftigt. Diese Zahl ist seit 2007 um mehr als die Hälfte (50,9%) zurückgegangen. Die Aufstockerleistungen nach SGB II für Haushalte mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten betrugen in 2016 1,64 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 von 2,67 Milliarden um 38,5% zurückgegangen. (Siehe Tabelle zu Frage 8)
  • In 387.000 Bedarfsgemeinschaften ist mindestens mehr als verdoppelt (eine Person geringfügig beschäftigt. Im Vergleich zu 2007 ist diese Zahl um 4,7% gesunken, obwohl sie zwischen 2007 und 2010 noch um 24,7% stieg. Für Haushalte mit mindestens einem geringfügig Beschäftigten beliefen sich die Aufstockerleistungen auf 4,37 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 um 4,6% angestiegen (von 4,19 Milliarden Euro). (Siehe Tabelle zu Frage 8)
  • In 377.000 Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person teilzeitbeschäftigt. Im Vergleich zu 2007 hat sich diese Zahl mehr als verdoppelt (mit 107%). Für Haushalte mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten beliefen sich die Aufstockerleistungen auf 3,29 Milliarden Euro. Diese Zahl ist seit 2007 um 156% gestiegen (von 1,29 Milliarden Euro). (Siehe Tabelle zu Frage 8)
  • In 103.000 Bedarfsgemeinschaften ist mindestens eine Person selbständig erwerbstätig. Diese Zahl ist seit 2007 um 53,5% angestiegen. Für Haushalte mit mindestens einem selbständig Erwerbstätigen beliefen sich die Aufstockerleistungen auf 1,12 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 68% seit 2007. (Siehe Tabelle zu Frage 8 im Anhang)
  • In den Wirtschaftszweigen „Unternehmensdienstleister“ (von 9,2 Prozentpunkten in 2000 auf 13,2 Prozentpunkte in 2016) und „Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit“ (von 21,6 Prozentpunkten in 2000 auf 23,9 Prozentpunkten in 2016) gab es zwischen 2000 und 2016 den größten Zuwachs des Anteils des gesamten Arbeitsangebots. In den Wirtschaftszweigen „Baugewerbe“ (von 8,2 Prozentpunkten in 2000 auf 6,6 Prozentpunkte in 2016) und „Produktives Gewerbe ohne Baugewerbe“ (von 21,8 Prozentpunkten in 2000 auf 19,8 Prozentpunkte in 2016) war der Anteil des gesamten Arbeitsangebots besonders rückläufig. Anteilig sank das Arbeitsangebot auch in der Sparte Land- und Forstgewerbe und Fischerei rapide, von 2,6 Prozentpunkten in 2000 auf 1,7 Prozentpunkte in 2016. (Siehe Tabelle zu Frage 4).