Arbeit in Würde für alle – auch in der Fleischindustrie!

02.06.2017

(Rede zu Protokoll am 2. 6. 2017)

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Wir LINKE haben die Behandlung der Dutzende vorliegenden Änderungen an dem Bundesversorgungsgesetz als Omnibus-Änderungsantrag schon mehrfach kritisiert.

 

Es kann nicht sein, dass wir Änderungen unter anderem am Handelsgesetzbuch, am Genossenschaftsgesetz, am Patentgesetz, an den Sozialgesetzbüchern I, II, III, VII, IX, X sowie XII und viele andere mehr, zu unterschiedlichen Zwecken in einem Tagesordnungspunkt behandeln, und dann noch nicht mal eine Debatte im Bundestag dazu führen!

 

Omnibusverfahren wie diese erschweren es uns Abgeordnete, die zu Abstimmung vorgelegten Gesetzesinitiativen ordnungsgemäß und gewissenhaft im Interesse der Allgemeinheit zu prüfen.

 

Und sie erleichtern es Lobbyisten, Änderungen zugunsten von Partikularinteressen unbemerkt durchzudrücken. Wenn Demokratie funktionieren soll, wenn vor allem auch die Politik für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein soll, muss Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen!

 

Den Gesetzesentwurf sowie den Änderungsantrag der Koalition müssen wir ablehnen, denn es ist zu viel Fragliches dabei. Ich kann hier aber nur auf einzelne Punkte eingehen.

 

Zu den Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz: Sie sind schlicht überflüssig! Der mehrfache Leistungsbezug infolge ungeklärter Identitäten war ein Übergangsphänomen der Jahre 2015 und 2016, als die Behörden mit der korrekten Erfassung vieler Asylsuchender nicht nachgekommen sind.

 

Nach Angaben der Bundesregierung ist aber mittlerweile die Identifizierung aller Asylsuchenden sichergestellt, Mehrfachmeldungen unter unterschiedlichen Identitäten würden bereits bei Antragstellung aufgedeckt. Die wenigen Missbrauchsfällen, die überhaupt noch denkbar sind, rechtfertigen die geschätzten Kosten von 4 Mio. Euro bei Weitem nicht.

 

Zudem drohen diese sinnlosen Regelungen einen Pauschalverdacht gegen Geflüchtete zu legitimieren. Damit sind sie Wasser auf den Mühlen der Rechten, genauso wie die skandalösen Asylrechtsverschärfungen des letzten Jahres. Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und SPD: Hören sie auf, rechte Stammtischparolen in Gesetzesform zu gießen!

 

Das vorgeschlagene Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft ist dementgegen zu begrüßen. Als Abgeordnete aus Niedersachsen weiß ich genau, dass die Ausbeutung in der Fleischindustrie schon lange besonders verheerend ist. Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnbereich lag 2014 in der Branche bei 41 Prozent; fast doppelt so hoch wie in der Gesamtwirtschaft bei 22 Prozent.

 

Gerade in der Fleischindustrie, wo das Arbeitsvolumen sinkt, die Produktion aber steigt, gilt: der Profit einiger Weniger wird auf dem Rücken der Beschäftigten erwirtschaftet. Die deutschen Fleischbarone sind dabei, den europäischen Markt zu erobern- auf dem Rücken der Beschäftigten. Die Massentierhaltung und die Dumpinglöhne in der Fleischindustrie ermöglichen dass 40% des in Deutschland produzierten Fleisches, über 3 Millionen Tonnen pro Jahr, exportiert werden.

 

Der Durchschnittslohn der Kernerwerbstätigen liegt in der Branche bei 1.977 Euro: ein Lohn, das bei weitem nicht ausreicht, um nach 45 Jahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen.

 

Es ist dem langen Atem der Gewerkschaft NGG und den Betriebsräten zu verdanken, dass flächendeckender Missbrauch von Werkverträgen und unwürdige Arbeitsbedingungen nicht mehr unter den Teppich gekehrt werden konnten.

 

Aus der Antwort auf eine Kleinen Anfrage unserer Fraktion wissen wir, dass 2015 bundesweit 171 Ordnungswidrigkeitsverfahren und 256 Strafverfahren eingeleitet wurden. Unter anderem wegen Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht von Arbeitszeiten, oder weil vorgeschriebene Arbeitsbedingungen durch Tarifvertrag missachtet werden.

 

Die Verfahren bilden aber nur die Spitze des Eisberges. Denn aufgrund fehlender Beweismaterialien werden die meisten Fälle nie verfolgt. Eine verpflichtende Zeiterfassung morgens bei Arbeitsbeginn, wie vom Gesetz vorgesehen, würde es den Behörden erleichtern, gegen Verstöße von Arbeitgeberseite zu ermitteln. Dies ist ein erster Schritt und ist längst überfällig.

 

Es muss aber noch viel mehr getan werden, damit alle Beschäftigten, auch in der Fleischindustrie, ein würdiges Leben führen können. Es ist Zeit für ein neues Normalarbeitsverhältnis: Unbefristete sozialversicherungspflichtige Jobs, die unter Tarifverträge fallen und angemessen bezahlt werden, müssen nicht länger die Ausnahme sein, sondern wieder zur selbstverständlichen Regel werden.

 

Deswegen fordert DIE LINKE umfassende gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit sowie ein umfassendes Mitbestimmungsrecht für Betriebs- und Personalräte. Auch bedarf es dringend ein Mindestlohn von 12 Euro. Nur so können wir sicherstellen, dass alle ihre Arbeit in Würde nachgehen können!