CDU legt Mindestlohnverhinderungsvorschlag vor

25.04.2012

Von Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeits- und Mitbestimmungspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
 

  Die CDU hat keinen Mindestlohn beschlossen. Im Gegenteil: Sie verhindert, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn geben wird, der diesen Namen auch verdient.

Ein Mindestlohn muss verbindlich für alle Beschäftigten in Deutschland gelten und für einen Vollzeitbeschäftigten die Existenz sichern. Das sind die Ansprüche, denen ein Mindestlohn aus Sicht der LINKEN gerecht werden muss. Wir fordern daher die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 10 Euro pro Stunde. Der Vorschlag der Union ist lediglich eine Mogelpackung und an Beliebigkeit kaum zu überbieten:

  1. Die CDU benennt keinen allgemeinen Mindestlohn. Sie will, dass eine Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften die Lohnuntergrenze festlegen soll. Damit zieht sich die Bundesregierung aus der Verantwortung. Aber geradewegs hanebüchen ist der Vorschlag, dass bei einer Patt-Situation in der Kommission nun das Los entscheiden soll. Das ist Kindergarten, aber nicht verantwortungsvolle Politik. Das Ziel muss doch sein, den Beschäftigten einen guten Lohn für ihre Arbeit zu ermöglichen. Das darf nicht dem Zufall – also dem Los – überlassen werden. Hier ist die Politik in der Verantwortung – in Absprache und unter Einbeziehung der Tarifpartner und der Wissenschaft.
  2. Die Lohnuntergrenze soll nur für Bereiche gelten, in denen kein tarifvertraglich festgelegter Lohn existiert. Das bedeutet in der Realität, dass viele Friseurinnen und Friseure oder auch Bäckerinnen und Bäcker auch weiterhin einen Hungerlohn erhalten sollen. Selbst der Branchenmindestlohn im Sicherheitsgewerbe liegt in vielen Bundesländern nur bei 7 Euro pro Stunde. Davon kann man selbst bei Vollzeit nicht ohne aufstockende Hartz IV-Leistungen leben. DIE LINKE lehnt daher eine Beschränkung auf tariffreie Zonen ab. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle in Deutschland Beschäftigten festlegen, die durch Tarifverträge nur überschritten, aber niemals unterschritten werden darf.
  3. Ebenso ist es keine Lösung, je nach Branche oder Region verschiedene Lohnuntergrenzen zu finden. Jeder und jede Beschäftigte hat das Recht auf einen angemessenen Lohn, unabhängig davon, in welcher Branche oder Region er oder sie arbeitet. Notwendig ist ein einheitlicher und flächendeckender Mindestlohn und kein Flickenteppich.

CDU und CSU müssen ein Mindestlohnkonzept vorlegen, das diesem Namen auch gerecht wird. Die FDP muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben. Ein Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze. Das belegen viele wissenschaftliche Untersuchungen. Zuletzt haben dies aktuelle Studien im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums bewiesen.

Ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde kann den Lohn von Millionen Menschen anheben, die sich derzeit mit Niedriglöhnen begnügen müssen. Neben den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden aber auch die Betriebe und Unternehmen von einem Mindestlohn profitieren. Sie sind auf private Kaufkraft und eine steigende Binnennachfrage angewiesen. Die Realeinkommenswirkung würde bei einem Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde bei rund 17,7 Milliarden Euro liegen. DIE LINKE fordert die Regierungskoalition daher auf, endlich mit der Augenwischerei aufzuhören und einen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro pro Stunde einzuführen, der für alle Beschäftigten in Deutschland gilt.