Entgelttransparenzgesetz ein Tropfen auf dem heißen Stein

18.07.2019

Seit 2018 gilt das Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte können in Unternehmen ab 200 Beschäftigten, die Kriterien erfragen, nach denen ihr Gehalt bemessen wird. Damit soll der Anspruch auf Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern durchgesetzt werden, der im Grundgesetz verankert ist. Denn heute ist der sogenannte „Gender-Pay-Gap“ in Deutschland einer der größten in Europa. Eine aktuelle Auswertung des Gesetzes fällt ernüchternd aus.

„Das Gesetz bleibt nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und kommt nur sehr wenigen Beschäftigten zu Gute“, kritisiert Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Linken im Bundestag, „Kaum 4 % der Beschäftigten haben die Rechte, die sich aus diesem Gesetz ergeben, überhaupt und in Anspruch genommen. Nicht einmal die Hälfte der Unternehmen hat ihre Tarifstruktur überprüft. Die Bundesregierung will als Reaktion nur ‚die Bekanntheit des Entgelttransparenzgesetzes und seiner Instrumente weiter zu erhöhen‘ und zeigt damit, dass sie nicht willens ist das Problem der Lohnungleichheit ernsthaft anzugehen!“

„Viele Frauen kämpfen auf der Welt um den Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘, und mit einem vernünftigen Entgelttransparenzgesetz wären wir dieser Forderung auch einen Schritt näher gekommen! Es fehlt leider an verpflichtenden Maßnahmen für die Unternehmen, es wird mal wieder vor allem auf Freiwilligkeit gesetzt. Unsere Fraktion hatte schon vor zwei Jahren davor gewarnt, dass dieses Gesetz zu handzahm sei und wir hatten Recht. Es entfaltet kaum eine Wirkung. Die Bundesregierung sollte das Gesetz schnell überarbeiten und mit Zähnen versehen!“, so Krellmann weiter.