Inge Hannemann und die Ausführungen der Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller
20.03.2014 Im
Zuge der öffentlichen Anhörung zur Petition „Abschaffung der Sanktionen und
Leistungseinschränkungen" durch die
Initiatorin und bundesweit bekannte Hartz-IV-Gegnerin Inge Hannemann gab es
mehrere Aussagen der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele
Lösekrug-Möller, die richtig gestellt werden müssen.
Die
Aussage, dass Sanktionen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche
Unversehrtheit verstoße, sehe ich ganz anders. Ebenso ist eine freie Wahl des
Berufs noch der Gleichheitsgrundsatz durch das System Hartz-IV gewährleistet.
Leistungsbeziehern
droht bei Ablehnung eines Jobs eine Sanktion durch die Behörde. Artikel 12
Grundgesetz regelt allerdings, das jeder Deutsche das Recht hat Beruf,
Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und niemand dazu gezwungen
werden darf einer bestimmten Arbeit nachgehen zu müssen.
Durch
Sanktionen werden Leistungsbezieher aber gezwungen, jede Arbeit anzunehmen.
Wenn sie dem nicht nachkommen, droht Leistungsentzug.
Auch
der Gleichheitsgrundsatz ist bei Hartz-IV nicht gegeben. Hartz-IV unterscheidet
zwischen unter 25-jährigen und über 25-jährigen Leistungsbeziehern. Die unter
25-jährigen werden härter bestraft als die restlichen. Eine gesetzliche
Grundlage, die eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes rechtfertigen würde,
ist mir nicht bekannt.
Ebenso
wird das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch Sanktionen
verletzt. Durch Sanktion wird das "gesetzliche" Existenzminimum,
massiv unterschritten. Gabriele Lösekrug-Möller hat behauptet, dass bei einer
Vollsanktion der Krankenversicherungsschutz weiter besteht. Diese Aussage
stimmt nur bedingt.
Wenn
das Jobcenter keine Leistungen mehr zahlt, dann entfällt auch der
Krankenversicherungsschutz. Dieser besteht nur weiter, wenn bei Vollsanktion
Lebensmittelgutscheine oder sonstige Sach- oder geldwerte Leistungen gewährt
werden. Das geschieht aber nicht automatisch, bei Vollsanktion.
Wie
eine körperliche Unversehrtheit der Leistungsbezieher gewährleistet sein soll,
wenn eine Stromsperre droht, man sich keinen Arztbesuch, geschweige denn die
nötigen Medikamente leisten kann, ist mir ein Rätsel. Das System Hartz-IV und
die Sanktionierung der Leistungsbezieher müssen abgeschafft werden. Die Würde
des Menschen ist unantastbar!