Inge Hannemann und die Ausführungen der Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller

20.03.2014

Im Zuge der öffentlichen Anhörung zur Petition „Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen" durch die Initiatorin und bundesweit bekannte Hartz-IV-Gegnerin Inge Hannemann gab es mehrere Aussagen der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, die richtig gestellt werden müssen.

Die Aussage, dass Sanktionen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoße, sehe ich ganz anders. Ebenso ist eine freie Wahl des Berufs noch der Gleichheitsgrundsatz durch das System Hartz-IV gewährleistet. 

Leistungsbeziehern droht bei Ablehnung eines Jobs eine Sanktion durch die Behörde. Artikel 12 Grundgesetz regelt allerdings, das jeder Deutsche das Recht hat Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und niemand dazu gezwungen werden darf einer bestimmten Arbeit nachgehen zu müssen.
Durch Sanktionen werden Leistungsbezieher aber gezwungen, jede Arbeit anzunehmen. Wenn sie dem nicht nachkommen, droht Leistungsentzug.

Auch der Gleichheitsgrundsatz ist bei Hartz-IV nicht gegeben. Hartz-IV unterscheidet zwischen unter 25-jährigen und über 25-jährigen Leistungsbeziehern. Die unter 25-jährigen werden härter bestraft als die restlichen. Eine gesetzliche Grundlage, die eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes rechtfertigen würde, ist mir nicht bekannt.

Ebenso wird das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durch Sanktionen verletzt. Durch Sanktion wird das "gesetzliche" Existenzminimum, massiv unterschritten. Gabriele Lösekrug-Möller hat behauptet, dass bei einer Vollsanktion der Krankenversicherungsschutz weiter besteht. Diese Aussage stimmt nur bedingt.

Wenn das Jobcenter keine Leistungen mehr zahlt, dann entfällt auch der Krankenversicherungsschutz. Dieser besteht nur weiter, wenn bei Vollsanktion Lebensmittelgutscheine oder sonstige Sach- oder geldwerte Leistungen gewährt werden. Das geschieht aber nicht automatisch, bei Vollsanktion.

Wie eine körperliche Unversehrtheit der Leistungsbezieher gewährleistet sein soll, wenn eine Stromsperre droht, man sich keinen Arztbesuch, geschweige denn die nötigen Medikamente leisten kann, ist mir ein Rätsel. Das System Hartz-IV und die Sanktionierung der Leistungsbezieher müssen abgeschafft werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar!