Keine Ausnahmen für junge Beschäftigte beim Mindestlohn!

13.03.2014

Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf Schriftliche Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann, Februar 2014, Arbeitsnummern 154 bis 156

CDU und Teile der Grünen fordern eine Ausnahme für junge Beschäftigte vom gesetzlichen Mindestlohn mit dem Argument, ein Mindestlohn könnte junge Menschen von einer Ausbildung abhalten. Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, hat nachgehakt. Die Antwort der Bundesregierung offenbart: Mehr als einer halben Million bzw. 533.000 jungen Menschen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, würde der gesetzliche Mindestlohn vorenthalten. Mehr als der Hälfte dieser jungen Menschen bzw. 54,4 Prozent würde der Mindestlohn verwehrt, obwohl sie über einen Berufsabschluss verfügen. Dabei ist der Mindestlohn für junge Menschen unter 25 Jahren besonders wichtig, denn sie sind mit 44,6 Prozent besonders häufig von Niedriglöhnen betroffen. Das eigentliche Problem ist auch nicht die vermeintliche Ausbildungsunwilligkeit der jungen Leute. Es fehlen zehntausende Ausbildungsplätze. 

„Es darf keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben", erklärt Jutta Krellmann. „Erst recht nicht für junge Beschäftigte, die besonders oft mit niedrigen Löhnen abgespeist werden. Gerade sie brauchen den Schutz durch einen Mindestlohn. Es braucht auch keine Anreize für eine Ausbildung, sondern mehr Ausbildungsplätze. Deutschland benötigt endlich eine Umlagefinanzierung: Wer nicht ausbildet, muss zahlen!"

Ergebnisse der schriftlichen Fragen im Einzelnen:  

Setzt man 22 Jahre als Grenze, würden 533.000 Menschen (ohne Auszubildende), die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen. Mehr als die Hälfte (54,5 Prozent) dieser jungen Menschen hat aber bereits einen anerkannten Berufsabschluss. Ihnen würde der Mindestlohn vorenthalten, obwohl sie nicht unter die Zielgruppe fallen.

Der Anteil von Niedrigentlohnten ist bei den jungen Beschäftigten deutlich höher als im Durchschnitt. 44,6 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten unter 25 Jahren (ohne Auszubildende) erhalten einen Lohn, der unterhalb der Niedriglohnschwelle von derzeit 1926 Euro liegt. Zum Vergleich: bei einer altersübergreifenden Betrachtung liegt der Wert bei 20,6 Prozent.

Zur Ausbildungsplatzsituation: Im Zeitraum von Oktober 2012 bis September 2013 haben insgesamt 561.200 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter eingeschaltet. Zur gleichen Zeit wurden dem Arbeitgeberservice aber nur 504.500 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Es gibt also weniger Ausbildungsplätze als Bewerber. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge liegt im Jahr 2012/2013 mit 530.700 um 20.500 unter dem Vorjahreswert, obwohl die Bewerberzahlen konstant geblieben sind.