Keine Ausnahmen für junge Beschäftigte beim Mindestlohn!
13.03.2014Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf Schriftliche
Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann, Februar 2014, Arbeitsnummern 154 bis
156
CDU und Teile der Grünen fordern eine Ausnahme für junge
Beschäftigte vom gesetzlichen Mindestlohn mit dem Argument, ein Mindestlohn könnte
junge Menschen von einer Ausbildung abhalten. Jutta Krellmann,
gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, hat nachgehakt. Die Antwort
der Bundesregierung offenbart: Mehr als einer halben Million bzw. 533.000 jungen
Menschen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, würde der
gesetzliche Mindestlohn vorenthalten. Mehr als der Hälfte dieser jungen
Menschen bzw. 54,4 Prozent würde der Mindestlohn verwehrt, obwohl sie über einen
Berufsabschluss verfügen. Dabei ist der Mindestlohn für junge Menschen unter 25
Jahren besonders wichtig, denn sie sind mit 44,6 Prozent besonders häufig von
Niedriglöhnen betroffen. Das eigentliche Problem ist auch nicht die vermeintliche
Ausbildungsunwilligkeit der jungen Leute. Es fehlen zehntausende
Ausbildungsplätze.
„Es darf keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben", erklärt
Jutta Krellmann. „Erst recht nicht für junge Beschäftigte, die besonders oft
mit niedrigen Löhnen abgespeist werden. Gerade sie brauchen den Schutz durch
einen Mindestlohn. Es braucht auch keine Anreize für eine Ausbildung, sondern
mehr Ausbildungsplätze. Deutschland benötigt endlich eine Umlagefinanzierung:
Wer nicht ausbildet, muss zahlen!"
Ergebnisse der
schriftlichen Fragen im Einzelnen:
Setzt man 22 Jahre
als Grenze, würden 533.000 Menschen (ohne Auszubildende), die
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und das 22. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen. Mehr als die Hälfte (54,5 Prozent) dieser jungen Menschen hat aber
bereits einen anerkannten Berufsabschluss. Ihnen würde der Mindestlohn
vorenthalten, obwohl sie nicht unter die Zielgruppe fallen.
Der Anteil von Niedrigentlohnten ist bei den jungen Beschäftigten
deutlich höher als im Durchschnitt. 44,6
Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten unter 25
Jahren (ohne Auszubildende) erhalten einen Lohn, der unterhalb der
Niedriglohnschwelle von derzeit 1926 Euro liegt. Zum Vergleich: bei einer
altersübergreifenden Betrachtung liegt der Wert bei 20,6 Prozent.
Zur Ausbildungsplatzsituation: Im Zeitraum von Oktober 2012
bis September 2013 haben insgesamt 561.200
Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der
Jobcenter eingeschaltet. Zur gleichen Zeit wurden dem Arbeitgeberservice aber
nur 504.500 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Es gibt also weniger Ausbildungsplätze als Bewerber. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge liegt im Jahr 2012/2013 mit 530.700 um
20.500 unter dem Vorjahreswert, obwohl die Bewerberzahlen konstant
geblieben sind.