Lohndumping mit Werkverträgen gesetzlich verbieten

27.09.2013

„Das ist wichtiger aber nur ein erster Schritt, um dem Missbrauch von Werkverträgen zu begegnen“, so Jutta Krellmann zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, nach der die Werkvertragspraxis des bayrischen Freistaates unrechtmäßig ist. Das Bundesland hatte jahrelang einen Werkvertrag mit einem Arbeitnehmer unterhalten und ihm hierfür einen festen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE weiter:

 

„Die Merkel-Regierung hat die absurdesten Ungerechtigkeiten in der letzten Legislatur ausgesessen. Das Gerichtsurteil bestätigt abermals, dass gerade bei dem Missbrauch von Werkverträgen dringender Handlungsbedarf besteht. Es wird endlich Zeit, dass dieses Chaos konsequent und sozial reguliert wird. Es kann nicht sein, dass die Arbeitsgerichte hier ständig eingreifen und den Müll der Regierung wegräumen müssen. Wir brauchen eine Arbeitspolitik, die die Beschäftigten schützt und die Gewerkschaften in der Tarifpolitik unterstützt.

 

Die LINKE hat das Thema des Missbrauchs von Werkverträgen in der zurückliegenden Legislaturperiode im Bundestag thematisiert und konkrete Regulierungsvorschläge vorgelegt. Wir werden die Regierungsbildung durch die CDU sehr genau mit Blick auf diesen Punkt beobachten und als starke Opposition für wirkliche Verbesserungen streiten.“