Lohndumping per Werkvertrag beenden
30.07.2013Die LINKE hat sich als erste Fraktion im Bundestag dem Problem des Missbrauchs von Werkverträgen angenommen und fordert deren gesetzliche Regulierung. Der zunehmende Einsatz von Werkverträgen ist eine wesentliche Ursache für das Wachstum des Niedriglohnsektors.
Die Bundesregierung ist hierzu trotz verschiedener Anträge
und Anfragen der LINKEN bislang völlig untätig geblieben.
Allgemein muss bei diesem Thema zwischen drei Formen von
Werkverträgen unterschieden werden:
- Erstens der Scheinwerkvertrag, bei dem es sich eigentlich um Leiharbeit handelt und mit dem die  wenigen Regulierungen der Leiharbeit unterlaufen werden.
- Zweitens echte Werkverträge, durch die ein Teil der bisherigen unternehmerischen Aktivitäten in der Regel dauerhaft von einem Dritten in eigener Verantwortung übernommen wird.
- Und Drittens die Werkverträge „des Alltagslebens",
bei denen Privatpersonen oder Firmen lediglich gelegentlich eine fremde
Leistung in Anspruch nehmen, zum Beispiel Handwerksarbeiten.
Vor allem bei den ersten beiden Formen von Werkverträgen
besteht dringender Handlungsbedarf.
Zur Identifizierung von Scheinwerkverträgen muss die
Werkvertragsarbeit von der Leiharbeit genauer abgegrenzt werden. Dazu müssen im
Gesetz Vermutungsregeln eingeführt werden. Erfüllt eine Tätigkeit ein
bestimmtes Merkmal (z.B. Weisungsbefugnis durch das Unternehmen, in dem der
Beschäftigte auf Werkvertrag eingesetzt ist u.ä.m.), wird das Vorliegen eines
Leiharbeitsverhältnisses vermutet. Der auftragsgebende und der auftragsnehmende
Betrieb haben natürlich die Möglichkeit, das Gegenteil zu beweisen. Aber die
Beweislast ist zunächst umgekehrt.
Beim "echten" Werkvertrag muss gesetzlich
festgeschrieben werden, dass die betroffenen Beschäftigten nicht weniger Lohn
oder schlechtere Arbeitsbedingungen erhalten als die zuvor für diese Tätigkeit
im Betrieb des Auftraggebers üblichen.
Um auch die alternative Möglichkeit des Lohndumpings durch
den Einsatz von Leiharbeit zu beenden, muss im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
endlich das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ohne Ausnahme
ab dem ersten Einsatztag verankert werden. Dazu fordern wir für Leiharbeiter
einen 10% Flexibilitätszuschlag beim Entgelt. Dadurch werden einerseits Beschäftigte
für die überdurchschnittlichen Arbeitsbelastungen entschädigt, die die Arbeit
an häufiger wechselnden Einsatzorten mit sich bringt, zweitens die Ersetzung
regulärer Stellen durch Leiharbeit für Unternehmen unattraktiver.
Wir brauchen dringend  eine gesetzliche Meldepflicht
von Werkverträgen, sofern diese nicht nur gelegentlich in Anspruch genommen
werden. Solange wir das nicht haben, stochern alle am Ende im Nebel rum und
Gewerkschaften mit einzelnen Umfragen sind die Einzigen die Zahlen erheben.
Darüber hinaus wollen wir, dass der Abschluss von
Werkverträgen künftig der Mitbestimmung unterliegt, d.h. dass erstens
Unternehmensleitungen Betriebs- und Personalräte über den Einsatz von
Werkverträgen informieren müssen und zweitens die Interessensvertretungen ein
Vetorecht bekommen für den Fall, dass dadurch Verschlechterungen der
Arbeitsbedingungen zu erwarten sind.
Die LINKE fordert zudem schärfere Kontrollen bei der Ahndung
von Scheinwerkverträgen.
Schließlich soll in allen Branchen die so genannte
„Generalunternehmerhaftung" eingeführt werden, um Kettenverträge mit mehreren
Subunternehmern zu verhindern, durch die soziale Standards unterlaufen werden
können. Danach haftet der Unternehmer, der einen Werkvertrag abschließt für
alle folgenden Werkverträge, die sein Vertragspartner abschließt zur Erfüllung
des ersten Vertrags.
All diese Maßnahmen ließen sich, wenn der politische Wille
bei den Regierungsfraktionen vorhanden wäre, sofort rechtssicher umsetzen.
Dazu hat DIE LINKE auch einen Gesetzesentwurf eingebracht.
Zu guter Letzt ist noch zu sagen, dass es uns wichtig ist,
das es zu einer gesetzlichen Regelung für alle kommt. Tarifverträge, wie sie gerade
für die Meyer Werft diskutiert werden, sind ein richtiger und wichtiger
Schritt, um das Thema zu bewegen. Aber es muss auch etwas geben, dass für alle
gilt.
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