Ministerin im Blindflug - nach Alter gestaffelte Mindestlöhne sind grober Unfug!

31.01.2012

Wann werden die von der CDU versprochenen Lohnuntergrenzen endlich kommen? Und vor allem: Wie hilfreich werden sie wirklich gegen die Niedriglöhne sein? Immer wieder zeigt sich, dass die CDU eine grundsätzlich gute Idee in einen Nachteil der Betroffenen ummünzen kann.

Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion bestätigte jetzt : Die Bundesarbeitsministerin unterstützt die Forderung der Arbeitgeberverbände nach niedrigeren Mindestlöhnen für junge Beschäftigte. Dazu erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Linksfraktion: „Ein weiteres Beispiel für den Blindflug der Ministerin beim Thema Mindestlohn. Das ist nicht weniger als eine weitere Altersdiskriminierung für Berufseinsteiger/innen. Dabei gibt selbst ihr Ministerium zu, dass sich positive Beschäftigungswirkungen durch niedrigere Einstiegslöhne in Studien nicht belegen lassen.“

In einem Spiegel-Interview hatte die Ministerin bereits im November 2011 bekannt, dass sie „niedrigere Einstiegsschwellen für Jugendliche“ beim Mindestlohn für begründbar hielte. Nur die Begründung enthielt sie der Öffentlichkeit vor. Die LINKE sprach sich in ihrer Kleinen Anfrage deutlich gegen altersspezifische Lohnuntergrenzen aus. Junge Beschäftigte befinden sich in der Bundesrepublik schon seit Jahren überdurchschnittlich in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen wieder. Niedrigere Jugendmindestlöhne wären deshalb sozialpolitisch ausgesprochen problematisch. Krellmann weiter: „ Es war ein Fortschritt in der Geschichte der Tarifvertragsverhandlungen, die Entgeltgruppen nach Altersunterschieden z.B. für Jungfacharbeiter unter und über 18 Jahren abzuschaffen. Jetzt will von der Leyen dieses Relikt über die Hintertür wiederbeleben. Und die Gewerkschaften sollen es dann wieder richten –die Ministerin handelt hier absolut unverantwortlich, wenn sie Öl in das von den Arbeitgebern gelegte Feuer gießt. Denn die in diesem Zusammenhang oft bemühte Behauptung, es bestünde ein Zusammenhang zwischen allgemeinen Lohnuntergrenzen und einer hohen Jugendarbeitslosigkeit, konnte von der Bundesregierung abermals nicht belegt werden.“ Die Linksfraktion hatte in ihre Anfrage aufgezeigt, dass Mindestlöhne in anderen europäischen Ländern keinen nachweisbaren Effekt auf die Jugendarbeitslosigkeit haben. So lag laut Eurostat im September 2011 die Arbeitslosenquote Jugendlicher in Italien mit 29,3 Prozent und Schweden mit 22,4 Prozent über dem EU-Durchschnitt von 21,4 Prozent. In den Ländern mit Mindestlohn wie Belgien und Luxemburg hingegen lag die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen mit 17,4 und 14,7 Prozent deutlich unter dem EU-Durchschnitt.

Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linksfraktion >Gestaffelte Lohnuntergrenzen für junge Beschäftigte<