Ohne Druck kein Ruck- Hände weg vom Streikrecht!
02.04.2014Mehr als 300.000 warnstreikende Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes haben in den vergangenen Wochen ein starkes Signal
gesendet: Sie sind bereit, für eine größere Anerkennung ihrer gesellschaftlich wichtigen
Arbeit zu kämpfen. Dieser Einsatz hat sich ausgezahlt. Mit der Erhöhung von 3
Prozent in diesem und 2,4 Prozent im nächsten Jahr werden deutliche
Reallohnsteigerungen erzielt und der Abstand zur Tarifentwicklung in der
Privatwirtschaft verringert. Wichtiger aber ist die soziale Komponente, die
Ver.di durchsetzen konnte. So wird der Lohn von allen Beschäftigten um
mindestens 90 Euro steigen. Davon profitieren insbesondere die Beschäftigten
mit niedrigen Einkommen, die in den letzten Jahren zum Teil deutliche
Reallohnverluste verkraften mussten. Ebenfalls erkämpft werden konnte ein
einheitlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen für alle Beschäftigten und die
Verlängerung der Übernahmeregelung für die Auszubildenden.
Für die Bundesregierung ist mit dem Ende der
Tarifauseinandersetzung die Arbeit noch nicht getan. Sie muss in den
anstehenden Beratungen für den Bundeshaushalt 2014 für die bessere finanzielle
Ausstattung der Kommunen sorgen, damit diese die Tariferhöhung auch problemlos
zahlen können. Denn den Kommunen fehlen fast 130 Mrd. Euro für notwendige
Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Vielerorts können Schulen und
Straßen nicht saniert werden. Schuld an der Misere hat der Bund, schließlich
waren es seine Steuersenkungen, die riesige Löcher in die Haushalte der Kommunen
gerissen haben. Deshalb muss er jetzt die Kommunen finanziell entlasten, indem er
sich stärker an den Sozialausgaben beteiligt. Er muss, ganz klar, ihre
Einnahmebasis verbessern. Dazu gehören ein höherer Anteil für die Kommunen am
Gesamtsteueraufkommen, die Einführung einer Gemeindewirtschaftssteuer und eine
sozial gerechte Steuerpolitik, die Reiche und Unternehmen wieder stärker in die
Pflicht nimmt. Sonst ist angesichts des politisch geschaffenen Sparzwangs durch
die Schuldenbremse auch zu befürchten, dass die Tarifauseinandersetzungen im
öffentlichen Dienst in Zukunft aufgrund der leeren Kassen an Härte zunehmen.
Bereits jetzt wurden die Warnstreiks im Öffentlichen Dienst
in einigen Medien als unverhältnismäßig gebrandmarkt. Angesichts des
Warnstreiks der Pilotenvereinigung Cockpit bei Lufthansa fordert
Unionsfraktionsvize Arnold Vaatz gar eine Einschränkung des Streikrechts und
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigt ein Gesetz zur Tarifeinheit an,
mit dem per Gesetz das Prinzip „ein Betrieb ein Tarifvertrag" durchgesetzt
werden soll. Spartengewerkschaften wie Cockpit könnten dann keine Tarifverträge
mehr schließen und dementsprechend auch nicht mehr streiken, wenn eine größere
Gewerkschaft bereits einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Solidarität zwischen
den verschiedenen Beschäftigtengruppen ist wichtig und richtig. Ein Betrieb
eine Gewerkschaft bleibt das Ziel. Durch Eingriffe in das Streikrecht kann und
darf das jedoch nicht erreicht werden. Das Streikrecht ist ein Grundrecht, das
sich aus der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ableitet. Bernd
Riexinger hat völlig recht, wenn er warnt: „Wer die Axt ans Streikrecht legt,
legt die Axt ans Grundgesetz". Das Streikrecht ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich
geschützt, dient es doch dazu, die strukturelle Überlegenheit der Arbeitgeber
gegenüber den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmern abzufedern. Ohne das Recht
auf Streik bliebe nur die kollektive Bettelei! Ohne Druck kein Ruck- das
konnten wir in der Tarifauseinandersetzung des Öffentlichen Dienstes gerade
erleben. Deshalb ist für DIE LINKE klar: Hände weg vom Streikrecht!