Psychische Belastungen in den Sozial- und Erziehungsdiensten

15.04.2015

»Beschäftigte in den Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit«

 Auswertung der Antwort der Bundesregierung (18/4588) auf die Nachfrage zur Antwort der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „psychische Belastungen Sozial- und Erziehungsdienste (BT-Drs. 18/4487) von Jutta Krellmann u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle in den Sozial- und Erziehungsberufen ist überdurchschnittlich im Vergleich zur Gesamtwirtschaft. Da die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten Frauen, die in Teilzeit arbeiten und ein Drittel der Beschäftigten über 50 Jahre alt ist, verwundert auch nicht, dass dieser erhöhte Wert auf den hohen weiblichen Beschäftigungsanteil zurückzuführen ist. Bei den männlichen Beschäftigten ist ein gegenläufiger Trend zu beobachten.

Die Fälle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund „Psychischer und Verhaltensstörungen“ hat sich in den Sozial- und Erziehungsberufen im Zeitraum von 2004 bis 2011 fast verdoppelt und ist in allen Jahren höher als in der Gesamtgruppe. Diese Anstiege zeigen sich bei beiden Geschlechtern in ähnlicher Form. Auffällig ist zudem, dass Frauen sowohl in der Gesamtgruppe als auch in den Sozial- und Erziehungsberufen deutlich mehr Fälle aufweisen. Dies gilt auch für den Vergleich der Altersgruppen.

 

Dazu erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Die zunehmende Erwartung der Gesellschaft und die kontinuierlich steigenden Anforderungen an die Beschäftigten stehen in absolut keinem Verhältnis zum Verdienst und zu den belastenden Arbeitsbedingungen. Chronische Unterbesetzung führt zur Arbeit an der Grenze der Leistungsfähigkeit eines Menschen. Deswegen brauchen die Arbeitnehmer*innen in Deutschland endlich eine Anti-Stress-Verordnung, in deren Konzept die psychischen Belastungen einbezogen werden. Stattdessen streitet sich die Bundesregierung untereinander über die Arbeitsstättenverordnung und opfert so verantwortungslos die Gesundheit der betroffenen Beschäftigten. Arbeitsschutz ist zudem auch Aufgabe der Arbeitgeber. Sie müssen psychische Belastungen identifizieren, anschließend abschaffen und ihre Beschäftigten schützen.“

 

Die achtseitige Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung, sowie die Ergebnisse im Einzelnen, finden Sie hier: Psychische Belastungen in den Sozial- und Erziehungsdiensten