Solidarität mit Heiko Geiger

18.02.2016

(Anmerkung: Heiko Geiger hat in erster Instanz von dem Arbeitsgericht Berlin Recht bekommen.)

Lieber Heiko Geiger,

Liebe Kolleginnen und Kollegen im
Pförtnerdienst,

wir erklären uns solidarisch mit Dir und Deinem Kampf, die Umkleide- und
Wegezeiten der Pförtnerinnen und Pförtnern des Bundestages als Arbeitszeit gerichtlich
anerkennen und entsprechend vergüten zu lassen. Umkleiden ist keine
Freizeitbeschäftigung, wenn das Tragen einer bestimmten Dienstkleidung
vorgeschrieben ist, wie das bei Euch Pförtnerinnen und Pförtnern hier im Bundestag
der Fall ist.

Am Donnerstag, den 18. Februar, wird in dem
Kammertermin vor dem Berliner Arbeitsgericht darüber verhandelt, ob Deine
bisher geleisteten Umkleide- und Wegezeiten auf Deinem Überstundenkonto
gutgeschrieben werden müssen. Die Klärung dieser Frage ist für alle Kolleginnen
und Kollegen im Pförtnerbereich des Bundestages von großem Interesse, da es um
die nicht unerhebliche Zeit von bis zu 45 Minuten pro Tag geht.

Leider ist es manchmal notwendig, Arbeitnehmerechte
auch gerichtlich einzuklagen, wenn alle anderen Wege erfolglos geblieben sind.
Wir möchten alle Kolleginnen und Kollegen ermutigen, Deinem Beispiel zu folgen
und die Vergütung der bisher geleisteten Umkleide- und Wegezeiten als
Arbeitszeit ebenfalls anerkennen zu lassen; notfalls auch per Arbeitsgericht. Denn
auch Arbeitgeber haben sich an Arbeitnehmerrechte zu halten. Erst recht der
Deutsche Bundestag samt seiner Verwaltung!

Wir wünschen Dir, lieber Heiko, viel Erfolg
bei Deinem Kammertermin und der weiteren Auseinandersetzung mit der
Bundestagsverwaltung.

Mit kollegialen Grüßen,

MdB Sahra
Wagenknecht                     MdB Petra Sitte                               MdB  Jutta Krellmann