Unterstützung des Aufruf: Aufwerten jetzt

08.09.2015
Aufruf: Aufwerten jetzt!

Ich unterstütze diesen Aufruf in der Tarifauseinandersetzung der Sozial- und Erziehungsdienste ausnahmslos, weil bis heute vor allem die Tätigkeiten von Frauen und damit auch alle soziale Berufe gesamtgesellschaftlich eine wesentlich geringere Wertschätzung sowie Anerkennung erfahren.

Heute besteht in diesem Zusammenhang ein dringender Nachholebedarf. Neben dem stellte erst vor kurzem das Bundesverfassungsgricht in einem einschlägigen Urteil festgestellt, dass das Betreuungsgeldgesetz nichtig ist. Die hierfür vorgesehen und rückgestellten Mittel müssen und sollten nun von der Bundesregierung für die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste zu Verfügung gestellt werden. Ich empfehle alle Eltern ebenfalls diese Rechtslage im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf einem Betreuungsplatz zu berücksichtigen. 

 

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015 zum Betreuungsgeldgesetz