Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz

11.07.2017

Der versuchte Angriff der Bundesregierung, den kleinen Gewerkschaften das Streikrecht zu nehmen, ist nicht durchgekommen. Obwohl das Tarifeinheitsgesetz leider nicht als nichtig erklärt wurde, hat Karlsruhe erklärt, Teile des Gesetzes sind mit der Verfassung nicht vereinbar. Insbesondere auch die abweichenden Stimmen zweier Verfassungsrichter zeigen, dass Andrea Nahles deutlich über die Grenzen des Grundgesetzes hinausgegangen ist.

Klar ist, dass die Streikmacht der kleineren Gewerkschaften unangetastet geblieben ist. Denn es wurde bestätigt, dass Gewerkschaften für einen Tarifvertrag streiken dürfen, auch wenn noch nicht geprüft wurde, ob die streikende Gewerkschaft in der Minderheit ist.

Das Urteil zwingt den Bundestag, sich erneut mit dem Gesetz zu beschäftigen. Der nächste Bundestag muss dafür sorgen, dass die Anliegen der kleineren Gewerkschaften auch in Tarifverhandlungen entsprechend durchgesetzt werden können. DIE LINKE kämpft weiterhin für ein effektives Streikrecht für alle Beschäftigten. Das Tarifeinheitsgesetz muss in Gänze zurückgenommen werden.