Corona: Zwei von hundert Infizierten durch Unfallversicherung entschädigt
15.12.2020Auswertung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Corona als Arbeitsunfall und Berufskrankheit“ (Drs. 19/24562) von Jutta Krellmann u.a., DIE LINKE im Bundestag
Zusammenfassung:
Eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall wurde für zwei von hundert mit dem SARS-CoV-2 (Corona) Infizierten Personen von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt, bei Anzeigen in etwa 3,5 Prozent aller Fälle. Eine Berufskrankheit wurde für 1,5 Prozent aller gemeldeten Corona-Fälle anerkannt, bei Anzeigen in 2,3 Prozent der Fälle. Ein Arbeitsunfall wurde für 0,5 Prozent aller gemeldeten Corona-Fälle anerkannt, bei Anzeigen in 1,1 Prozent der Fälle.
Zwei Drittel der als Berufskrankheit angezeigten Corona-Erkrankungen wurden anerkannt (12.837 von 19.517). Die mit Abstand meisten bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (8.171 von 12.396). Eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit erfolgt für Betroffene, die „im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig sind. Eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) prüft, ob auch für andere Berufszweige eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit möglich sein könnte. Die derzeit laufenden Prüfungen haben noch nicht ergeben, dass in einer anderen Branche eine vergleichbare Infektionsgefahr wie in den oben genannten Branchen festgestellt werden konnte, was die Vorrausetzung dazu wäre.
Bei Tätigkeiten, die nicht von der Berufskrankheiten Nr. 3101 erfasst sind, kann eine Anerkennung als Arbeitsunfall erfolgen. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle sind nach Aussage der Bundesregierung jeweils gleichwertige Versicherungsfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum auslösen.
Im Vergleich zu Berufskrankheiten werden Arbeitsunfälle seltener anerkennt. Etwa vier von zehn als Arbeitsunfall gemeldete Corona-Erkrankung wurden anerkannt (3.969 von 9.429). Die mit Abstand meisten Anerkennungen erfolgten bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (3.363 von 5.483), danach folgt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (533 von 3.303). Um eine Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall anzuerkennen, muss sie auf eine nachweisliche infizierte Person (Indexperson) zurückzuführen sein, mit der man intensiven, beruflichen Kontakt hatte.
In den meisten Fällen von Corona-Erkrankungen fehlt die Angabe der Tätigkeit, da Beruf und Branche der infizierten Person nur für bestimmte Branchen erfasst werden. Weder das Robert-Koch-Institut noch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch die Landesgesundheitsämter verfügen über flächendeckende Daten bezüglich berufsbezogener Infektionen. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit weitere Beratungsstellen für Berufskrankheiten zu errichten, wie es sie in Bremen, Hamburg und Berlin bereits gibt.
O-Ton Jutta Krellmann, MdB, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit, DIE LINKE im Bundestag:
„Arbeitgeber haben die Pflicht ihre Beschäftigten vor einer Corona-Infektion zu schützen. Egal ob in Krankenhäusern, Schlachtbetrieben, dem Einzelhandel oder bei der Büroarbeit. Wer trotzdem bei seiner Arbeit an Corona erkrankt, muss von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden. Bisher passiert das aber nur in lächerlich wenig Fällen. Und: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall, dass macht sehr wohl einen Unterschied. Arbeitsunfälle werden viel seltener angezeigt und noch viel seltener anerkannt. Zwei Hürden müssen weg. Erste Hürde: viele Beschäftigte wissen gar nichts von ihrem Recht. Hier brauchen wir entschieden mehr Aufklärung. Dazu gehören flächendeckend Beratungsstellen für Berufskrankheiten, wie es sie in Bremen, Hamburg und Berlin bereits gibt. Zweite Hürde: bei den Arbeitsunfällen gibt es keine Beweislasterleichterung. Betroffene müssen genau sagen können, bei wem sie sich, wann, mit Corona angesteckt haben, Stichwort Indexperson. Praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Noch nicht einmal das Robert-Koch-Institut verfügt über solche Informationen. Wir brauchen endlich die faire Chance für alle Beschäftigten, Corona als Berufskrankheit anerkannt zu bekommen“.
Hier geht es zur kleinen Anfrage und der vollständigen Antwort der Bundesregierung.
Hier findet ihr unsere Auswertung und Zusammenfassung der Antwort.